Safer Sex
Fahren Sie vorsichtig – er hat den Kopf woanders
Die eigentlich dämmerungsaktiven Rehe sind jetzt trotz der stellenweise großen Hitze aktiv. Sie haben im Juli und August Paarungszeit. Auch tagsüber folgt der Rehbock der Ricke seiner Begierde viele Kilometer und gönnt sich kaum eine Pause. Dabei queren sie häufiger als sonst unsere Straßen.
„Voller Gedanken an seine Herzdame vergisst der Bock schnell die Gefahr, die von einer viel befahrenen Straße ausgeht. Um unnötiges Tierleid zu vermeiden, bitten wir gerade in dieser Zeit um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr!“ warnt Petra Bauernfeind-Beckmann, Vorsitzende der Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen.
Falls es doch zu einem Unfall kommt, sollte unbedingt die Polizei verständigt werden. Die Beamten kontaktieren dann den zuständigen Jagdausübungsberechtigen. Bauernfeind-Beckmann: „Auch wenn bei Ihrem Fahrzeug kein Schaden entstanden und das Tier weggelaufen ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Unfall nicht melden.“ Bei allen Paarhufern, dazu zählen Reh, Muffel, Wildschwein und die Hirscharten, muss nach dem Landesjagdgesetz der Unfall der Polizei gemeldet werden.
Die zeitnahen Nachsuchen angefahrener Tiere liegen den Jägern sehr am Herzen, da die Tiere durch innere Verletzungen sonst oft qualvoll verenden. Zu diesem Zweck stehen in allen Jagdrevieren im Kreis Recklinghausen Hundegespanne zur Verfügung, die zeitnah helfen können.
Die Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen rät zu folgenden Punkten, um Wildunfälle zu verhindern:
- Fahrbahnränder genau beobachten,
- Wildwechselschilder beachten,
- Sicherheitsabstand einhalten,
- bei Anblick eines Rehes mit weiterem Wild rechnen.
Wenn Wild auf die Straße wechselt, ist zu folgendem Vorgehen zu raten:
- Geschwindigkeit reduzieren, hupen, abblenden,
- nachfolgenden Verkehr beachten,
- an den eigenen Schutz denken.
Ist eine Kollision nicht zu verhindern, ist ein frontaler Zusammenstoß ungefährlicher, als ein Seitenaufprall gegen einen Baum o.ä.
Wenn es zu einem Unfall kommt und Sie ein Tier angefahren oder überfahren haben:
- umgehend anhalten,
- Warnweste anziehen,
- Unfallstelle absichern,
- bei Verletzten, diese versorgen,
- überfahrenes Wild von der Fahrbahn entfernen, wenn dies nicht möglich ist kennzeichnen (Warndreieck, Blinklicht),
- Unfallort markieren,
- unverzüglich die Polizei informieren,
- Jagdausübungsberechtigten informieren ggf. über die Polizei,
- Wildunfall durch Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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