Corona Dorsten
Erweiterte Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften und neue Regeln für zulässige Kundenzahl

Die neue Corona-Schutzverordnung erweitert die Maskenpflicht im Umfeld von Läden des Einzelhandels und regelt die höchstens zulässige Zahl von Kunden in Geschäften neu.  | Foto: Symbolbild
  • Die neue Corona-Schutzverordnung erweitert die Maskenpflicht im Umfeld von Läden des Einzelhandels und regelt die höchstens zulässige Zahl von Kunden in Geschäften neu.
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Die neue Corona-Schutzverordnung erweitert die Maskenpflicht im Umfeld von Läden des Einzelhandels und regelt die höchstens zulässige Zahl von Kunden in Geschäften neu. Die Stadt Dorsten stellt Unternehmen jeweils geeignete Plakate zum Download bereit.

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gilt die Maskenpflicht ab sofort im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück der Geschäfte, auf den zum Geschäft gehörenden Parkplätzen sowie auf den Zuwegungen. Gemeint sind hier vor allem die Nahversorgungszentren wie auf der Feldmark, in Barkenberg, Rhade, Alt-Wulfen oder auf dem Zechengelände, große Bau- und Spezialmärkte, Möbelhäuser sowie auch einzeln liegende Vollsortimenter und Discounter.
Die Stadt Dorsten appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Alltagsmasken nicht nur auf den geschäftseigenen Flächen zu tragen, sondern auch auf den Gehwegen in den Ortsteilen, wenn es dort mehrere Geschäfte hintereinander gibt (z.B. Ladenzeilen Hervester Straße in Wulfen, Harsewinkel in Hervest, Bahnhofstraße in Lembeck). Erste Beigeordnete Nina Laubenthal, Leiterin des Corona-Krisenstabes: „Mit einer Alltagsmaske schützen Sie solidarisch Ihre Mitmenschen! Bitte tragen Sie die Maske darum immer, wenn kein Mindestabstand zu anderen eingehalten werden kann.

Für Geschäftsinhaber stellt die Stadt auf www.dorsten.de ein Plakat als Download zum Ausdrucken zur Verfügung (zu finden unter dem TopThema Corona-Information), mit dem Kundinnen und Kunden auf die neue Maskenpflicht aufmerksam gemacht werden können.

Zulässige Kundenzahl

Die Grundformel „ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche“ bleibt im Wesentlichen bestehen. Bei sehr großen Geschäftslokalen gilt die Formel 1 Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter, darüber hinaus darf je 20 Quadratmeter ein weiterer Kunde das Geschäft aufsuchen.

In Einkaufszentren, Passagen und ähnlichen Einrichtungen ist die Gesamtfläche aus Verkaufs- und Allgemeinfläche maßgeblich. Dort ist außerdem durch ein Einlassmanagement sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen vermieden werden.

Auf dorsten.de (unter dem TopThema Corona-Information) können sich Geschäftsleute einen Aushang herunterladen, wahlweise als pdf zum handschriftlichen Ausfüllen oder als aktives excel-Dokument, das nach dem Eintragen der Quadratmeter automatisch die zulässige Kundenzahl berechnet.

Quelle: Stadt Dorsten

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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