Corona Dorsten
Erstes Fazit zur Testung der Patienten des KKRN-Klinikverbundes auf COVID-19
Um Patienten, Mitarbeitende und Besucher vor einer Coronavirus-Infektion zu schützen und die Ausbreitung einzudämmen, werden seit Mitte April alle Patienten der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH auf eine vorliegende COVID-19-Infektion getestet. Zu den Krankenhäusern des Klinikverbundes gehören das St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten, das St. Sixtus-Hospital Haltern am See, das Marien-Hospital Marl und das Gertrudis-Hospital Westerholt.
In Zahlen heißt das, dass wöchentlich etwa 1.000 Personen in der KKRN GmbH getestet werden. Trotz der nicht unerheblichen Anzahl an Tests wurde bisher bei lediglich zwei Patienten innerhalb der letzten zwei Wochen eine COVID-19-Infektion nachgewiesen. Dennoch wird der KKRN-Klinikverbund an den bisher gelebten Regelungen zum Schutz von Patienten, Mitarbeitenden und Besuchern festhalten – und auch weiterhin alle Patienten testen.
Besuchsregelung auf dem Prüfstand
Seit Mitte Mai gilt darüber hinaus in der KKRN GmbH die begrenzte Besuchsregelung „1-1-1-1“, der zufolge einmal täglich ein Patient von einem einzigen Besucher für eine Stunde besucht werden darf. Die Besuchszeit beschränkt sich auf den Zeitraum zwischen 15 und 20 Uhr. Aufgrund des sehr hohen Besucherandrangs, der vor allem um 15 Uhr zu langen Warteschlangen an den Eingängen führt, möchte der Klinikverbund an die Bürger appellieren, die Besuche bei Patienten wenn möglich in den späten Nachmittag zu verlegen.
Bedingungen für den Krankenhausbesuch
Damit die Besucher das Krankenhaus überhaupt betreten dürfen, müssen sie im Vorfeld vom Patienten als Kontaktperson benannt worden sein. In begründeten Ausnahmefällen kann der Patient auch eine zweite Person benennen. Zusätzlich ist der Besucher dazu angehalten, vor seinem Besuch einen Fragebogen auszufüllen. Dieser ist ab sofort auf der Startseite der Homepage des KKRN-Klinikverbundes auf kkrn.de hinterlegt und sollte bereits ausgefüllt mitgebracht werden, um Wartezeiten zu verkürzen.
Weitere Voraussetzungen
„Voraussetzung für den Besuch in unseren Krankenhäusern ist außerdem, dass der Besucher gesund ist und keine Symptome einer COVID-19-Infektion aufweist. Weiterhin ist es erforderlich, dass er durchgängig eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung trägt, einen Abstand von 1,5 Metern einhält und auf die Händehygiene achtet“, so Dr. Andreas Weigand, Geschäftsführer der KKRN GmbH.
Besuche auf Mindestmaß reduzieren
Nichtsdestotrotz appelliert die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH weiterhin an die Bevölkerung, auf unnötige Krankenhausbesuche zu verzichten. Das schließt vor allem Angehörige von denjenigen Patienten ein, die nur wenige Tage im Krankenhaus stationär behandelt werden.
Unabhängig davon gilt weiterhin das Besuchsverbot für Aufnahme- und Isolierstationen. Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen einer Absprache mit dem ärztlichen Personal. Weitere Informationen hierzu sowie rund um die KKRN GmbH und das Thema Coronavirus finden Interessierte auf kkrn.de sowie auf dem neuen Facebook- und Instagram-Kanal des Klinikverbundes.
Quelle: KKRN
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
Webseite von Olaf Hellenkamp | |
Olaf Hellenkamp auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.