Corona Dorsten
Erlass des Landes bestätigt Verbot von „Osterfeuern“ – auch ohne Publikum
Die Landesregierung hat per Erlass noch einmal klargestellt, dass jegliches Abbrennen von „Osterfeuern“ untersagt bleibt.
Das Verbrennen von Gegenständen wie auch Grünschnitt ist nach § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImSchG) grundsätzlich verboten. Ausnahmen von diesem Verbot wären allein möglich als Oster- oder Brauchtumsfeuer, die für jedermann zugänglich sein müssen. Diese Brauchtumsfeuer sind allerdings als Veranstaltung nach der Corona-Schutz-Verordnung des Landes gegenwärtig ebenfalls verboten.
Das Land weist deshalb noch einmal darauf hin, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Die Bezirksregierungen wurden darum gebeten, den landeseinheitlichen Vollzug des aktuellen Erlasses sicherzustellen.
Quelle: Stadt Dorsten
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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