Altholzverordnung
Entsorgungsbetrieb nimmt keine Holzzäune mehr an

Aufgrund der geltenden Altholzverordnung kann der Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten auf seinem Wertstoffhof kein Altholz der Gefährdungsklasse A4 (unter anderem Holzzäune) mehr annehmen.  | Foto: Pixabay
  • Aufgrund der geltenden Altholzverordnung kann der Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten auf seinem Wertstoffhof kein Altholz der Gefährdungsklasse A4 (unter anderem Holzzäune) mehr annehmen.
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Aufgrund der geltenden Altholzverordnung kann der Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten auf seinem Wertstoffhof kein Altholz der Gefährdungsklasse A4 (unter anderem Holzzäune) mehr annehmen.

Holz ist je nach Art der Vorbehandlung in vier verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Hölzer der Klassen A1 bis A3 sind gar nicht oder nur schwach behandelt. Diese Hölzer darf der EBD weiterhin annehmen und transportieren. Dazu gehören zum Beispiel Möbel aus Holz.

Es gibt jedoch auch die Hölzer der Klasse A4, die stark mit Holzschutzmitteln behandelt werden. Diese Hölzer darf der Entsorgungsbetrieb nicht annehmen und nicht transportieren. Zu den A4-Hölzern gehören unter anderem Jägerzäune, Lamellenzäune, Pergolen, Palisadenhölzer, Gartenhäuser, Dachstuhlholz, Bahnschwellen und auch Außentüren und Fenster aus Holz. Grundsätzlich ist in Betracht zu ziehen, dass Hölzer aus dem Außenbereich in die Kategorie A4 fallen können.

Bürgerinnen und Bürger, die solche Hölzer entsorgen müssen, werden gebeten, sich vorab über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EBD sind dazu erreichbar unter Tel.: 02362/66-5604 und Tel.: 02362/66-5605.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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