Wichtig für Eigentümer
Dorsten verschickt etwa 29 500 Bescheide über Grundbesitzabgaben
Dorsten. Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt in den nächsten Tagen etwa 29 500 Bescheide über Grundbesitzabgaben für 2019.
Die Bescheide berücksichtigen Daten, die bis zum 11.01.2019 bearbeitet werden konnten. Zu später bearbeiteten Änderungen folgt in Kürze Nachricht oder ein Änderungsbescheid. Wer bis zum 15.02.2019 keine Mitteilung über eine offensichtliche Änderung erhalten hat, sollte sich in der Steuerabteilung im Rathaus melden.
Wer Einwendungen gegen den Bescheid machen möchte, kann Widerspruch bei der Stadt Dorsten erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.
In vielen Fällen können Unstimmigkeiten aber ohne formelle Anfechtung unbürokratisch behoben werden. Wenn das Gefühl besteht, die Abgabenerhebung beruhe auf einem Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder einer anderen offenbaren Unrichtigkeit, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Steuerabteilung auf.
Informationsmöglichkeiten gibt es auch im Internet. In den nächsten Tagen auf der Startseite der Stadt Dorsten dorsten.de („Aktuelles“) sowie dauerhaft unter „Verwaltung und Service – Virtuelles Rathaus“ sind unter dem Stichwort Grundbesitzabgabenbescheid Hinweise und Erläuterungen zu den Bescheiden veröffentlicht.
Direkt nach dem Versand der Bescheide kommt es erfahrungsgemäß zu zahlreichen Anfragen, so dass die Steuerabteilung telefonisch nur schwer erreichbar sein wird.
Die Stadtverwaltung bittet daher darum, in den ersten Tagen von telefonischen Rückfragen abzusehen und für Anfragen e-Mail (kommunale-finanzen@dorsten.de) oder Fax (02362 / 66 57 22) zu nutzen. Es sollten nach Möglichkeit auch persönliche Vorsprachen vermieden werden, weil unter Umständen längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Die Mitarbeiter sind bemüht, Anfragen möglichst rasch zu beantworten. Trotzdem kann die Antwort einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.
Zur Zahlung der Abgaben empfiehlt die Verwaltung, der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dann werden fällige Beträge fristgerecht eingezogen. Denn bei verspäteten Zahlungen entstehen Mahn- und Vollstreckungsgebühren sowie Säumniszuschläge (1% pro Monat) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie sich aufgrund besonderer Umstände außerstande sehen, rechtzeitig zu zahlen, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen, Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen.
Auf dorsten.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger Informationen zu den einzelnen Abgaben. Eine Übersicht in Kürze:
- Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B bleiben gegenüber 2018 unverändert.
- Die Müllgebühren für die Restmüllabfuhr wurden 2017 und 2018 gesenkt, müssen in 2019 angehoben werden. Der Anstieg seit 2016 beträgt somit 1,68 %.
- Die Gebühren für die Biotonne bleiben unverändert.
- Die Abwassergebühr für Schmutzwasser wurde um 6 Cent auf 2,22 Euro je Kubikmeter Abwasser gesenkt.
- Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser bleibt unverändert.
- Die Straßenreinigungsgebühren konnten leicht gesenkt werden, die Gebühren für den Winterdienst bleiben unverändert.
- Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung sind zwar deutlich gestiegen, sind im Verhältnis zu anderen Grundbesitzabgaben aber von untergeordneter Bedeutung.
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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