Bürgerbüro - Für eilige Anliegen werden ab sofort Sondertermine vergeben
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Termine online zu vereinbaren
Dorsten. Das Bürgerbüro der Stadt Dorsten hat schon Mitte Mai einen weiteren großen Schritt in Richtung „normaler Dienstbetrieb“ unternommen. Sämtliche Dienstleistungen sind ab sofort wieder buchbar.
Wegen der Corona-Krise war das Angebot im Bürgerbüro zuletzt eingeschränkt. Um Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, gilt mindestens bis Ende des Jahres, dass Termine im Bürgerbüro online unter https://www.qtermin.de/stadt-dorsten-bb vereinbart werden müssen. Auf www.dorsten.de gelangen Bürgerinnen und Bürger über das Logo „Termine Bürgerbüro“ automatisch zur Terminvergabe. Wer das Rathaus ohne vorherige Terminvereinbarung aufsucht, kann den Service des Bürgerbüros derzeit nicht in Anspruch nehmen.
In Ausnahmefällen können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch unter der Rufnummer 02362 66 38 11 melden, um einen Termin zu vereinbaren.
Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger auch die Gelegenheit, Sondertermine für eilige Anliegen morgens um circa 8 Uhr buchen zu können. Unter eiligen Anliegen ist etwa die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses oder die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verstehen, das sehr zeitnah vorgelegt werden muss. „Auch diese Termine sind am besten einfach und schnell online buchbar. Termine vor Ort können wir derzeit leider nicht vergeben“, sagt Monika Heisterklaus, Abteilungsleiterin des Bürgerbüros.
Neu ist außerdem, dass Termine im Fünf-Minuten-Takt angeboten werden, die allein für die Abholung von Dokumenten vorgesehen sind.
Bis auf Weiteres öffnet das Bürgerbüro auch mittwochs in der Zeit von 7 bis 13 Uhr. Ebenso ist es an jeweils zwei Samstagen im Juni und Juli in der Zeit von 9 bis 13 Uhr geöffnet – so auch an diesem Samstag, 20. Juni. Am 4. Juli und am 18. Juli öffnet das Bürgerbüro ebenfalls. Die Termine an Samstagen sollen vorrangig berufstätigen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden sollen.
Hinweis: Das Tragen einer Nasen-Mund-Bedeckung ist beim Betreten städtischer Gebäude, wie etwa dem Rathaus, weiterhin Pflicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dorsten werden den Einlass am Eingang kontrollieren.
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