Bahnübergang Burenkamp soll geschlossen werden
Bahn spricht von "erhöhter Sicherheit" und "verbessertem Lieferverkehr"

Der Bahnübergang Burenkamp zwischen Dorsten und Coesfeld soll zurückgebaut werden. Damit soll die Sicherheit erhöht und der Lieferverkehr zu den anliegenden Firmen verbessert werden.  | Foto: Archiv Bludau
  • Der Bahnübergang Burenkamp zwischen Dorsten und Coesfeld soll zurückgebaut werden. Damit soll die Sicherheit erhöht und der Lieferverkehr zu den anliegenden Firmen verbessert werden.
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Der Bahnübergang Burenkamp an der Bahnstrecke 2273 zwischen Dorsten und Coesfeld soll zurückgebaut werden. "Damit soll die Sicherheit erhöht und der Lieferverkehr zu den anliegenden Firmen verbessert werden", so die Bahn in einem Schreiben. Die aktuellen Planunterlagen werden seit Dienstag, 11. Juni, ausgelegt.

Die Planungen stündem in Zusammenhang mit dem Umbau und der umfassenden Modernisierung des Bahnhofs in Dorsten. In diesem Zusammenhang würde ein Umbau des Spurplans notwendig. Dadurch soll eine höhere Taktung bei der Einfahrt von Reisezügen ermöglicht werden. Der Zugverkehr auf der Strecke würde dann zunehmen. "Da der Bahnübergang nicht angepasst werden kann, ist der Rückbau der alten Anlage erforderlich," erklärt die Bahn. 

Ein entsprechender Antrag für den Rückbau des Bahnübergangs Burenkamp in Dorsten wurde von der DB Netz AG als Vorhabenträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Die Bezirksregierung Münster organisiert das Anhörungsverfahren. Aus diesem Grunde hat sie die Auslegung der Planunterlagen zur Änderung des Bahnübergangs in Dorsten veranlasst.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 11. Juni 2019 bis zum 10. Juli 2019 einschließlich in der Stadt Dorsten zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus.

Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Münster (Anhörungsbehörde), Domplatz 1-3, 48143 Münster oder bei der Stadt Dorsten Einwendungen gegen die Planungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Die Einwendungsfrist endet am 24. Juli 2019.

Zudem wird der Plan für die Dauer der Auslegung zusätzlich im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Münster auf brms.nrw.de/go/verfahrenPlanfeststellung Schiene – veröffentlicht.

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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