Corona Dorsten
Auf städtischen Sportanlagen geht das Licht aus

Die Stadt Dorsten macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und untersagt auch jegliche Nutzung der Sportplätze. | Foto: Symbolbild
  • Die Stadt Dorsten macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und untersagt auch jegliche Nutzung der Sportplätze.
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Nachdem die Stadt Dorsten in Abstimmung mit den Vereinen bereits zum Ende der vergangenen Woche und noch vor Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung alle städtischen Sportanlagen geschlossen hat, gibt es vereinzelte Anfrage, warum auf den Freiplätzen auch kein Individualsport mehr möglich ist. Dieser sei nach der Schutzverordnung des Landes doch zulässig.

Das ist im Grundsatz auch richtig. Allerdings macht die Stadt Dorsten hier von ihrem Hausrecht Gebrauch und untersagt auch jegliche Nutzung der Sportplätze.

Die Corona-Schutzverordnung erlaubt zwar „Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“. Dass Outdoor-Sportanlagen für den Individualsport zur Verfügung gestellt werden müssen, besagt die CoronaSchVO damit aber nicht.

Ziel der Verordnung ist es, unnötige Kontakte – insbesondere in der Freizeit und zum Vergnügen – so weit wie möglich zu reduzieren. In diesem Sinne hat die Stadt auf städtischen Sportanlagen von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und diese für jegliche Nutzung gesperrt. Die Stadt ist hier dem übergeordneten Ziel verpflichtet, das Infektionsrisiko wo immer möglich zu senken.

Sportstätten sind Anlaufstellen. Dies gilt umso mehr, nachdem der Trainings- und Spielbetrieb eingestellt wurde. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass auf städtischen Sportplätzen aus mehreren Individualsportlern auch ohne Verabredung größere Ansammlungen von Personen werden. Die Kapazitäten der Stadt zur Kontrolle der Regeln zum Infektionsschutz sind knapp genug bemessen, werden an vielen Stellen benötigt und sollen nicht durch die Schaffung solcher zusätzlichen Treffpunkte unnötig gebunden werden.

Die grundsätzliche Ausübung von Individualsport wird dadurch keineswegs behindert und bleibt möglich. So ist Lauftraining auf allen Wegen im Stadtgebiet, Yoga oder Zuspiel-Training für Fußballer auf allen öffentlichen Wiesen und Bolzplätzen möglich.

Die Stadt handelt hier im Einklang mit den Landesregelungen. In einem Begleitschreiben des Gesundheitsministeriums NRW zur neuen Schutzverordnung heißt es, die Regeln sollen vor Ort „konsequent umgesetzt und im Zweifel restriktiv ausgelegt werden“. In der Verordnung selbst heißt es zudem, die Bestimmungen der Verordnung seien „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“.

Quelle: Stadt Dorsten

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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