Anwohnerparkplätze am Westgraben müssen umziehen

Symbolfoto | Foto: Pixabay

Altstadt. Im Zusammenhang mit den Arbeiten im Bereich der Fußgängerzone ist es zur Andienung der Baustelle mit Lkw erforderlich, dass auf dem Westgraben zwischen Klosterstraße und Westwall werktags 7 bis 17 Uhr durchgängig ein absolutes Haltverbot ausgewiesen wird.

Anwohner, die in diesem Bereich üblicherweise mit Ausnahmegenehmigung im eingeschränkten Zonenhaltverbot parken dürfen, ist es während dieser Zeit gestattet, im Bereich der Parkscheinregelung am Westwall zu parken.

Autor:

Sabine Sawatzky aus Dorsten

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