Corona Dorsten
An diesen öffentlichen Plätzen gilt in Dorsten die Maskenpflicht
Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus regelt auch, dass Bürgerinnen und Bürger in sämtlichen Fußgängerzonen des Kreises eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. In Dorsten sind Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus angehalten, auch in weiteren Bereichen der Innenstadt, sowie am Wulfener Markt und am Berliner Platz in Holsterhausen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Seit Mittwoch, 14. Oktober, werden Bürgerinnen und Bürger durch Plakate an diesen Plätzen auf die Maskenpflicht hingewiesen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Dorsten hat zudem auch hier seine Präsenz erhöht, um Sicherheit zu vermitteln und die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Bei Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des KOD gerne zur Verfügung.
Gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen gilt die Maskenpflicht auch bei Sportveranstaltungen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind demnach verpflichtet, in öffentlichen und privaten Sportanlagen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – unabhängig davon, ob sie einen Stehplatz oder einen Sitzplatz nutzen.
Die Maskenpflicht gilt ebenso bei Kulturveranstaltungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen. Darunter fallen auch Konzerte und Theateraufführungen.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind auf Verlangen durch das Vorzeigen eins ärztlichen Attests nachzuweisen.
Quelle: Stadt Dorsten
Lesen Sie dazu auch:
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
Webseite von Olaf Hellenkamp | |
Olaf Hellenkamp auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.