Auch Kitas dürfen wieder öffnen
Ab Montag Wechselunterricht an den Schulen im Kreis Recklinghausen
Die entscheidende Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreis Recklinghausen lag am Mittwoch, 5. Mai, den fünften Tag in Folge unter 165. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat dies per Allgemeinverfügung bestätigt und damit den Weg für den Wechselunterricht an den Schulen ab Montag freigemacht. Auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Land den Starttermin für das Ende des Notbetriebs festgelegt: Sie dürfen ab Freitag wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.
Der Unterricht in den Schulen findet in geteilten Klassen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests bei Schülern wie bei Lehrkräften voraus. Für Schüler der Grund- und Förderschulen werden dies so genannte Lolli-Tests sein, für alle anderen Klassen auch weiterhin Selbsttests. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklassen.
Verfahrensweise Schulen
Im Bundesinfektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass der Distanzunterricht in den Schulen erst aufgegeben werden darf, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegt. Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist der entscheidende Inzidenzwert der des Robert Koch-Instituts (RKI).
Ist die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge bei den RKI-Daten unter 165, legt das MAGS das Aufhebungsdatum für den Distanzunterricht per Allgemeinverfügung fest. Die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW sieht dann vor, dass der Unterricht in den Schulen ab dem darauffolgenden Montag wieder in Form von Wechselunterricht stattfindet.
Verfahrensweise Kitas
Die Kinderbetreuungs-Einrichtungen waren aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz im Notbetrieb. Dieser endet – ebenfalls entsprechend des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der Betreuungsverordnung des Landes – an dem Tag, für den das Ministerium die Betreuungsuntersagung aufhebt. Anders als bei den Schulen ist diese Regelung an keinen Wochentag gebunden.
Unterschiedliche Inzidenz-Werte
Der Kreis Recklinghausen arbeitet mit einer eigenen Datenbank in der Kontaktnachverfolgung. Aus dieser Datenbank wird auch die tägliche Corona-Statistik auf der Kreis-Internetseite generiert, da sie unter anderem eine Auswertung nach Städten zulässt. Für die Maßnahmen der Bundesnotbremse sind allerdings die Inzidenz-Werte entscheidend, die das RKI veröffentlicht. Er wird aus einer anderen Datenbank ermittelt.
Quelle: Kreis Recklinghausen
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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