Angepasster Kinderzuschlag
Ab April wird vermindertes Einkommen berücksichtigt
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation kommt es in vielen Familien zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) umgestaltet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Familien zu reduzieren.
Ab April können Familien, deren Einkommen z.B. wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit vermindert ist, gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung erhalten. Nach wie vor gelten die grundlegenden Voraussetzungen, um einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro zu erhalten. Jedoch wird bei Antragstellung nicht, wie bisher, das Einkommen des letzten halben Jahres zugrunde gelegt, sondern lediglich des Vormonats.
Der Antrag kann online unter www.arbeitsagentur.de gestellt und vorab mit dem Online-KiZ-Lotsen ein möglicher Anspruch berechnet werden.
Quelle: Agentur für Arbeit Recklinghausen
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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