Wolfsgebiet Schermbeck
100%ige Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Anfang Oktober 2018 hat das Land NRW das „Wolfsgebiet Schermbeck“ ausgerufen, nachdem die Wölfin „Gloria von Wesel“ (Kennung GW954f) nachweislich im Raum Schermbeck sesshaft geworden war. Seitdem konnten Weidetierhalter für die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen in diesem Gebiet nach den „Förderrichtlinien Wolf“ des Landes NRW eine 80%ige Förderung für die Materialbeschaffung erhalten.
Da der dem Wolfschutz dienende Herdenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und die zusätzlichen Aufwendungen für den Herdenschutz nicht allein zu Lasten der Weidetierhaltungen gehen dürfen, wurde von verschiedenen Seiten eine Verbesserung der Förderbedingungen und -höhen gefordert. Zuletzt hatte der Kreistag des Kreises Wesel im Dezember 2018 einen entsprechenden Appell an die Landesregierung NRW und die Bundesregierung gerichtet und die Minimierung der Belastungen für die Weidetierhaltungen gefordert. Mit der jetzt in Kraft getretenen Änderung der Förderrichtlinie wurde u.a. die Förderhöhe für die Materialbeschaffung auf 100 % angehoben.
„Das ist ein erster wichtiger Schritt, um die durch die Rückkehr des Wolfes entstehenden Belastungen für die Weidetierhalter im Wolfsgebiet Schermbeck zu minimieren."
„Das ist ein erster wichtiger Schritt, um die durch die Rückkehr des Wolfes entstehenden Belastungen für die Weidetierhalter im Wolfsgebiet Schermbeck zu minimieren. Gerade für die Schafhalter, bei denen jetzt die Lammzeit beginnt, ist das eine gute Nachricht“, so Ludwig Hermanns, Tierzuchtberater des Kreises Wesel. „Allerdings sind damit noch nicht alle Forderungen umgesetzt. Auch der zusätzliche, nicht unerhebliche Arbeitsaufwand, der mit der Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen verbunden ist, muss erstattet werden“, ergänzt Klaus Horstmann, Fachdienstleiter Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei des Kreises Wesel. „Und schließlich müssen die Förderrichtlinien Wolf mit Hinweis auf die De-Minimis-Regelung (Erläuterung siehe unten) auch von der EU notifiziert werden.“ Diese weiteren Schritte habe das Land NRW aber bereits klar im Blick und arbeite mit Hochdruck daran, so Horstmann weiter. Allerdings werde bis zu ihrer Umsetzung noch einige Zeit ins Land gehen. “Herdenschutz ist aktiver Wolfschutz“, stellt Horstmann abschließend fest. „Nur über einen ausreichenden Herdenschutz werden wir Angriffe der Wölfin auf Weidetiere nachhaltig verringern können. Und je weniger Weidetiere durch die Wölfin getötet werden, desto besser wird sie sowohl von den Tierhalter*innen als auch von der Bevölkerung akzeptiert. Damit ist ein guter Herdenschutz gleichzeitig auch der beste Wolfschutz.“ Den Weidetierhaltungen im Wolfsgebiet Schmerbeck wird daher dringend empfohlen, ihren Herdenschutz entsprechend den Anforderungen zu verbessern oder anzupassen und hierfür die Förderung auch in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen hierzu auf
https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung
Erläuterung:
Die De-Minimis-Regelungen für die Landwirtschaft legen fest, dass landwirtschaftliche Unternehmen in drei aufeinander folgenden Jahren max. 25.000 Euro sonstige Subventionszahlungen erhalten dürfen, die nicht von der EU abgesegnet sind. Durch die Notifizierung einer Förderrichtlinie segnet die EU die dort geregelten Subventionszahlungen ab. Damit unterliegen diese Förderungen nicht mehr der De-Minimis-Regelung. Die De-Minimis-Regelung ist insbesondere für Berufsschäfer bei Herdenschutzhunden relevant, die je bis zu 5.000 Euro kosten und bei deren Beschaffung die Grenze der De-Minimis-Regelung schnell überschritten werden kann.
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Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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