Öffentliche Auslegung
Wohnen auf dem Beerenkamp

Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Dorsten Nr. 238 „Wohnen auf dem Beerenkamp“.

Anlass und Ziel der Planung

Der Bebauungsplan sieht eine maßvolle Ergänzung des Bestands im Bereich des Straßenzuges Auf dem Beerenkamp um drei Baukörper mit insgesamt 24 Wohnungen vor. Die Planung trägt dazu bei, differenzierte Wohnraumangebote im Dorstener Süden vorzuhalten – in diesem Fall barrierefreie Wohnungen, die insbesondere den Bedürfnissen von älteren Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten – Feldmark nördlich an der Straße „Auf dem Beerenkamp“ und unmittelbar westlich der Gladbecker Straße. Es umfasst das Flurstück Nr. 890, Flur 57 in der Gemarkung Dorsten.

Zeitraum

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 20. August im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit. Unter anderem können eingesehen werden: Übersichtsplan, der Bebauungsplanentwurf, Umweltbericht, Verkehrsgutachten sowie Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. 

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar.

Stellungnahmen

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Autor:

Sabrina Czupiol aus Dorsten

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