„Verkehrserschließung Wenger Höfe“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 228

Das Plangebiet liegt etwa 3 km nordöstlich der Dorstener Innenstadt im Stadtteil Dorsten - Hervest. Es umfasst die Straße „Wenger Höfe“ im Bereich zwischen der „Halterner Straße“ im Süden und der Gleisanlage des ehemaligen Streckenabschnittes Haltern – Wesel im Norden einschließlich der neu auszubildenden Stichstraßen „Baumstraße“ und „Holl den Boom“.

Das Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Verkehrsplanungskonzeption zur „Ehemaligen Schachtanlage Fürst Leopold – Wenger Höfe West“. Danach wird die Anbindung „Hoeschstraße“ über die Straße „Wenger Höfe“ an die Halterner Straße“ zur Vermeidung des Such- und Schleichverkehrs im Gewerbegebiet aufgehoben. Ebenso wird die Straße „Holl den Boom“ als Durchgangsstraße abgehängt. Aus diesem Grund ist eine Neuordnung des Verkehrs innerhalb des Gewerbegebietes erforderlich.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 10. Mai bis einschließlich 10. Juni im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der oben genannten Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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