Stadt Dorsten sucht Wahlhelfer
Dorsten. Bei der diesjährigen Landtagswahl am 14. Mai sind die insgesamt 47 Dorstener Wahllokale mit rund 400 ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern zu besetzen. Für diese Tätigkeit werden wieder Bürgerinnen und Bürger gesucht, die zur Landtagswahl wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle am Wahltag seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnenden Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Meldungen von Erst- und Jungwählern werden ausdrücklich begrüßt. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro in Bar ausgezahlt.
Die Wahlvorstände treten am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal zusammen und gewährleisten den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl; hierzu gehören unter anderem das Führen des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen. Die Wahlzeit endet um 18 Uhr. Anschließend ist die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahllokal vorzunehmen.
Grundsätzlich sind die Wahlvorstände so besetzt, dass ein Schichtbetrieb möglich ist. Das heißt der eine Teil der ´´Mannschaft´´ sitzt von 8 Uhr bis 13 Uhr im Wahllokal, der andere Teil von 13 Uhr bis 18 Uhr. Um 7:30 Uhr müssen jedoch zunächst alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal erscheinen, um den Wahlraum einzurichten und die Anwesenheitszeiten abzustimmen. Um 18 Uhr zur Auszählung müssen ebenfalls wieder alle anwesend sein.
Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, der kann sich schriftlich, telefonisch, persönlich, per Mail oder Fax an folgende Adresse wenden:
Stadt Dorsten
Wahlamt
Klaus Ihling
Halterner Str. 5 (Rathaus)
Raum 134 (ab 18.4. Raum 213)
46284 Dorsten
Tel.: 0 23 62/ 66 33 40
Fax: 0 23 62/ 66 57 55
E-Mail: klaus.ihling@dorsten.de
Autor:Lokalkompass Dorsten aus Dorsten |
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