Planung: Nur erwünschter Einzelhandel am Gemeindedreieck

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Unerwünschter Einzelhandel soll sich nicht am Gemeindedreieck ansiedeln dürfen. Dies ist aus den Planunterlagen für die weitere Entwicklung des Plangebietes Südwest ersichtlich, die nun ausliegen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Holsterhausen südwestlich des Gemeindedreiecks an der Borkener Straße nördlich der Lippe. Mit dem Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Dorsten wurden zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet definiert, deren Entwicklung bezogen auf ihre jeweilige Versorgungsfunktion gefördert und unterstützt werden sollen.

Da im vorliegenden unbeplanten Innenbereich Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, könnten sich im Rahmen der laufenden Neustrukturierung des Gebietes weitere Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die den Entwicklungszielen des Einzelhandelskonzeptes zuwider laufen. Gemäß § 9 Abs. 2a BauGB soll über den Bebauungsplan festgesetzt werden, dass bestimmte Arten der Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig sind. Die vorhandene Bebauung genießt Bestandsschutz.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit vom 11. Februar bis einschließlich 11. März 2016 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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