Konzentrationszonen für Windkraftanlagen

Windkraftanlage | Foto: Privat

Die Stadt Dorsten wird den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ vom 29. November bis 29. Dezember wiederholt öffentlich im Rathaus auslegen (2. Obergeschoss, Haupttreppenhaus). Bürger können in dieser Frist während der Bürozeiten der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.de abgeben.

An der Planung zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dorsten selbst hat sich gegenüber der ersten Offenlage vom 10.03. bis 20.04.2017 nichts geändert, es werden die gleichen Pläne und Unterlagen unverändert ausgelegt.
Bereits eingereichte Anmerkungen und Einwendungen zu dieser Planung müssen nicht wiederholt werden und bleiben uneingeschränkt Teil des Verfahrens. Ergänzungen und neue Einwendungen sind in dieser Frist allerdings möglich.

Grund für die wiederholte Auslegung ist ein Fehler in der Bekanntmachung zur ersten Offenlage (10.03. bis 10.04.2017). Die umfangreichen Planunterlagen selbst waren seinerzeit zwar vollständig für jedermann einsehbar. In der Bekanntmachung waren allerdings versehentlich nur sieben der acht geplanten Konzentrationszonen für Windkraftanlagen aufgeführt. Damals fehlte in der Auflistung die Windkraftzone 13 „Wulfen südlich Kläranlage Wulfen“.

Aufgrund der vorhergehenden öffentlichen Diskussion über die Planung ist zwar nicht davon auszugehen, dass aufgrund der fehlerhaften Bekanntmachung Anlieger der fehlenden Fläche die erste Offenlegung versäumt haben. Die Wiederholung des Verfahrens dient aber gleichwohl der Rechtssicherheit, da der Gesetzgeber solchen Bekanntmachungen grundsätzlich eine „Anstoßwirkung“ zumisst, die es dem Bürger ermöglichen soll, schnell eine persönliche Betroffenheit zu erkennen und sich in ein Planverfahren einzubringen.

Die offizielle Bekanntmachung zur erneuten Offenlage wird am 22.11.2017 im Amtsblatt veröffentlicht.

Autor:

Karin Janowitz aus Dorsten

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