Antrag der BfB-Fraktion abgelehnt
Kein Übergang an der Alten Dorstener Straße und Kapellenweg

Bereits im vergangenen Jahr scheiterte das Ansinnen der BfB auf der einen Fußgängerübergang genehmigen zu lassen. Gemeinsam mit dem örtlichen Seniorenbeirat wurde jetzt vorgeschlagen, einen solchen Übergang auf dem Kapellenweg zu realisieren.
  • Bereits im vergangenen Jahr scheiterte das Ansinnen der BfB auf der einen Fußgängerübergang genehmigen zu lassen. Gemeinsam mit dem örtlichen Seniorenbeirat wurde jetzt vorgeschlagen, einen solchen Übergang auf dem Kapellenweg zu realisieren.
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Zum zweiten Mal hat der Kreis Wesel, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, einen Fraktionsantrag der BfB-Fraktion (Bürger für Bürger) im Rat der Gemeinde Schermbeck abgelehnt.

Bereits im vergangenen Jahr scheiterte das Ansinnen auf der einen Fußgängerübergang genehmigen zu lassen. Gemeinsam mit dem örtlichen Seniorenbeirat wurde jetzt vorgeschlagen, einen solchen Übergang auf dem Kapellenweg zu realisieren.

In beiden Fällen wurde durch die zuständige Fachbehörde festgestellt, dass die Anträge unzulässig sind. "Beide Straßenabschnitte befinden sich in der innerörtlichen Tempo 30-Zone im Schermbecker Ortskern. In diesen Bereichen ist ohne besonderen Ausnahmetatbestand regelmäßig keine Anordnung von Fußgängerüberwegen möglich", heißt es in einer Erklärung der Gemeinde Schermbeck. Zusätzlich sei die Unfalllage in den betreffenden Abschnitten unauffällig. "Insgesamt lassen sich keine Tatbestände erkennen, die eine Ausnahme von der laut Gesetz beschriebenen Entbehrlichkeit eines Überweges zuließen."

Quelle: Gemeinde Schermbeck

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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