Haushaltsziel nur mit erheblicher Selbstdisziplin erreichbar / Dorsten erwägt Klage
Dass das Ziel einer Sanierung des völlig überschuldeten Dorstener Haushaltes nur unter erheblicher Selbstdisziplin erreicht werden kann, machte Dorstens Bürgermeister Lambert Lütkenhorst klar. Denn die Auflagen der Bezirksregierung, die die Genehmigung flankieren, lassen keinen Raum für ein entspanntes Zurücklehnen.
So hat die Bezirksregierung in fünf Nebenbestimmungen festgesetzt, dass die im HSP enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen verbindlich umzusetzen sind. Sollte erkennbar werden, dass Maßnahmen, die im Haushaltsplan eingesetzt sind, ihr Sparziel nicht erreichen können, müssen sie umgehend durch andere ersetzt werden. Auch Mehreinnahmen - z.B. aus Steuern - dürfen nicht ausgegeben werden, um aktuelle Not zu lindern: Jede Verbesserung ist umgehend in die Schuldentilgung zu setzen. Überplanmäßige Ausgaben, etwa durch die Erhöhung von Kosten oder Umlagen für Verbände, müssen an anderer Stelle herausgespart werden. Wenn die Verwaltung dieses strikte Korsett nicht akzeptiert und das Haushaltssanierungskonzept aus der Balance gerät, steht die Zahlung der Konsolidierungshilfe auf dem Spiel.
Über die Höhe dieser Hilfe, für Dorsten 3,1 Mio Euro, ist die Verwaltungsspitze in Dorsten nicht glücklich. Eigentlich waren hier mindesten 2 Mio mehr erwartet worden. Derzeit wird noch darüber nachgedacht, eine Klage gegen das Gesetz, in dem die genaue Höhe der Zuwendungen pro Stadt festgeschrieben sind, zu führen. Auch andere Kommunen im Stärkungspakt überlegen, den Rechtsweg zu beschreiten.
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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