Erlass des Landes regelt den Infektionsschutz in Gremiensitzungen neu
Für Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen gilt in Dorsten ab sofort „3 G-Regel“
Dorsten. Für die Sitzungen von Stadtrat und Fachausschüssen gelten ab sofort neue Regelungen zum Infektionsschutz: Nach einem am Dienstag veröffentlichten Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW gilt bei einem festgestellten Inzidenzwert von über 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die so genannte „3 G-Regel“.
Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen liegt über 35 und damit gilt ab sofort für Rats- und Ausschussmitglieder ebenso wie für Zuhörer „geimpft, genesen oder getestet“ als Teilnahmevoraussetzung. Für die Ratssitzung bedeutet dies, dass alle Ratsmitglieder sowie auch alle Zuhörer_innen den Nachweis einer Immunisierung, einer Genesung nach überstandener Infektion oder ein zertifiziertes negatives Testergebnis vorlegen müssen. Die Maskenpflicht während der Sitzung bleibt in Dorsten aufgrund einer zwischen den Ratsfraktionen abgestimmten Linie zunächst bestehen. Ob diese Regelung beibehalten werden soll, wird Bürgermeister Tobias Stockhoff in den nächsten Tagen mit den Fraktionen abstimmen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.