Entwicklung von neuem Wohngebiet An der Seikenkapelle / Bebauungspläne liegen aus

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 199 „An der Seikenkapelle/Nonnenkamp“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes in zentraler Lage geschaffen werden.

Der Bebauungsplan überplant die rechtskräftigen Bebauungspläne Dorsten 11.1 „Dorsten – Südwest – 1. Abschnitt (Westabschnitt) und Dorsten 11.3 „Dorsten - Südwest – 3. Abschnitt (Schulbereich), die diese Fläche für den Schulbedarf vorsehen. Nachdem die Flächen nicht mehr für schulische Zwecke benötigt werden, bietet sich die Chance, diesen Bereich einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen.

Ziel der Planung ist, ein Angebot für etwa 100 Wohneinheiten in hochwertiger, aufgelockerter Bebauung mit guter Integration in das vorhandene Siedlungsgefüge zu schaffen. Ca. 50 Prozent der Wohneinheiten sind in Form von Einzel- und Doppelhäusern geplant. Für die andere Hälfte der Wohneinheiten ist die Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen. Um ein vielseitiges Nutzungsangebot bereitzustellen, sollen neben dem Eigenheimsegment barrierefreie Miet- und Eigentumswohnungen sowie Wohnungen für kinderreiche Familien Berücksichtigung finden.Wertvoller Baum- und Strauchbestand ist nach Norden bereits vorhanden und bleibt als Baugebietseingrünung erhalten.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit vom 26. Februar bis einschließlich 26. März im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf  dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“abrufbar.

Autor:

Sabine Sawatzky aus Dorsten

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