Corona Dorsten
Bürgermeister Stockhoff: „Wir sind für das Kontaktverbot gut aufgestellt“

Schon jetzt sind Straßen und Fußgängerzone in Dorsten menschenleer. Ab sofort gilt auch ein Kontaktverbot. | Foto: Johannes Götte
  • Schon jetzt sind Straßen und Fußgängerzone in Dorsten menschenleer. Ab sofort gilt auch ein Kontaktverbot.
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Die Stadt Dorsten hat seit dem Wochenende den Kommunalen Ordnungsdienst verstärkt
Die Stadt Dorsten hat ihren Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bis auf weiteres deutlich verstärkt. Seit diesem Wochenende sind täglich rund 30 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Zu ihren Aufgaben gehört es, Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Regeln im Zusammenhang mit dem Corona-Virus halten, gezielt darauf hinzuweisen und ggf. Verwarnungen auszusprechen. Der Kommunale Ordnungsdienst steht dabei in Austausch mit der Polizei.

„Es ist gut, dass wir unser KOD-Team innerhalb kürzester Zeit erheblich aufstocken konnten. Kontrollen sind definitiv sinnvoll. Wer sich nicht an die Regeln aus der Allgemeinverfügung hält, gefährdet das Leben seiner Mitmenschen. Darüber hinaus sind wir mit dieser Maßnahme sehr gut für die Durchsetzung des durch Bund und Land ausgesprochenen Kontaktverbotes aufgestellt“, sagt Bürgermeister Tobias Stockhoff.

Gleichwohl lobt der Bürgermeister das Verhalten der Dorstenerinnen und Dorstener an diesem Wochenende: „Ich bin stolz darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten, die es zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der Mitmenschen zwingend zu beachten gilt. Das zeigt, dass sie den Ernst der Lage verstanden haben.“ Am Sonntag musste der Kommunale Ordnungsdienst lediglich drei Platzverweise aussprechen.

Im Fokus des Kommunalen Ordnungsdienstes stehen auch Spielplätze und Schulhöfe. Obwohl die Spielplätze im gesamten Stadtgebiet seit Mittwoch gesperrt sind, hatten sich in der vergangenen Woche immer wieder Menschen dort versammelt. Dieses Verhalten ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung, der mit einer empfindlichen Geldstrafe oder in besonders schwerem Fall gar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der KOD steht ständig in engem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, die die Corona-Hotline besetzen. Hier sind in den vergangenen Tagen auch Hinweise zu Verstößen eingegangen und sofort weitergeleitet worden.

Zu erkennen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes an ihrer Dienstbekleidung. Sie tragen entweder eine blaue Uniform mit der Aufschrift „Stadt Dorsten –Ordnungsamt“ oder aber gelbe Westen mit der gleichen Aufschrift. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen zudem über einen Dienstausweis.

Eingesetzt wird der Kommunale Ordnungsdienst zunächst in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr. Zu den anderen Zeiten wird die Polizei bei der Durchsetzung des Kontaktverbotes unterstützen.

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin aufmerksam zu sein und die Mitbürger bei einem Fehlverhalten zunächst selbst anzusprechen. Sollte dies auf Uneinsichtigkeit stoßen, können Verstöße gegen die „Corona-Regeln“ in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 02362 66-3760 oder per E-Mail an kod@dorsten.de gemeldet werden.

Kontaktverbot

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oderindividueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist eswichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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