Bürgerbegehren wird für zulässig erklärt: Kreistag hebt Neubau-Beschluss auf
Kreis. Der Kreistag hat in seiner heutigen Sitzung am Dienstag, 25. September, den Neubau-Beschluss vom 11. Juni aufgehoben. Stattdessen wurde das Bürgerbegehren gegen den Neubau ohne Auszählung und Prüfung der Unterschriften für zulässig erklärt.
Die Verwaltung hat den Auftrag bekommen, mit den im Bürgerbegehren, das durch den Dorstener Uwe Kähler auf den Weg gebracht wurde, geforderten Maßnahmen zur Behebung der sicherheitsrelevanten Mängel hinsichtlich Brandschutz, Haustechnik und Gesundheit der Nutzer unverzüglich zu beginnen.
Es wird somit keinen Neubau und auch keine offenen Arbeitswelten für die Beschäftigten der Kreisverwaltung geben. Einige Räume im Kreishaus werden aber wegen der Brandüberschlagsgefahr nicht mehr nutzbar sein.
Auch das Straßenverkehrsamt bleibt in Marl, wo ebenfalls notwendige Sanierungen auf den Weg gebracht werden müssen. Landrat Cay Süberkrüb: "Klar ist, dass wir jetzt schnell beginnen müssen. Die Beschäftigten mussten schon viel zu lange auf eine Entscheidung und Umsetzung warten."
Der Fachbereich Finanzen ist nun gefordert, die benötigten Gelder für den Haushalt 2019 und die Folgenden einzustellen. Auf Vorschlag von Landrat Süberkrüb wird der Interfraktionelle Arbeitskreis weiterhin in den Prozess eingebunden: "Mir ist wichtig, im Verfahren weiter transparent zu bleiben."
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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