Bezirksregierung Münster startet Raumordnungsverfahren für geplante Gasleitung "Zeelink 2"
Die Bezirksregierung Münster hat in Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr und der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Auslegung der Verfahrensunterlagen das Raumordnungsverfahren für die geplante Ferngasleitung "Zeelink 2" eingeleitet.
Die Verfahrensunterlagen liegen vom 9. Mai 2016 bis zum 1. Juli 2016 bei den Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf, dem Regionalverband Ruhr sowie bei den betroffenen Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Wesel, Kleve, Viersen und kreisfreien Städten Duisburg und Krefeld öffentlich aus.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 1. Juli 2016 schriftlich, per E-Mail (michael.leissing@brms.nrw.de) oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden geltend gemacht werden.
Die geplante Gasleitung Zeelink führt von der Station Legden im Kreis Borken zur Station Sankt Hubert auf dem Gebiet der Stadt Kempen im Kreis Viersen (Zeelink 2) und weiter zur Bundesgrenze in Aachen zu der Station Eynatten (Zeelink 1). Zeelink1 und Zeelink 2 sind zwei selbstständige Teilabschnitte, die im Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2015 in den Steckbriefen Nr. 204-02 (Zeelink 1) und Nr. 205-02 (Zeelink 2) begründet sind. Es werden für die beiden Teilabschnitte parallel zwei eigenständige Raumordnungsverfahren durchgeführt.
Die Gasleitung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Versorgungssicherheit und Leistungsfähigkeit im bundesweiten Nord-Süd-Transport und dient insbesondere der erforderlichen Umstellung von niederkalorischen (Low) L-Gas auf hochkalorisches (High) H-Gas. Die rund 113 Kilometer lange Leitung Zeelink 2 führt dabei durch das westliche Münsterland und die Niederrheinische Tiefebene. Die Ferngasleitung hat einen Durchmesser von 1,20 Meter und eine Überdeckung von mindestens einem Meter.
Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens ist ein Raumordnungsverfahren (ROV) mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gesetzlich erforderlich. In diesem Verfahren wird das Projekt ausschließlich unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab betrachtet. Es schließt mit einem Vorschlag für eine Vorzugstrasse ab.
In einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgt dann voraussichtlich im Jahr 2017 die rechtsverbindliche Festlegung der Leitungstrasse. Mit dem Bau soll dann voraussichtlich Ende 2018 begonnen werden.
Verfahrensunterlagen
Die Verfahrensunterlagen können vom 9. Mai 2016 bis zum 1. Juli 2016 eingesehen werden bei:
Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster, Dezernat 32, Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Zimmer 368a, Montag bis Donnerstag 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 9:00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen, Bibliothek, Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr
Kreis Borken, Burloer Str. 93, 46325 Borken, Fachbereich 66 - Natur und Umwelt, Montag bis Donnerstag 08.00 bis 15.30 Uhr und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Kreis Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, Büro des Landrats, Kreisentwicklung, Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, Raum 2.4.15, Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Kreis Wesel, Verwaltungsgebäude Wesel (Kreishaus), Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel, Raum 529, Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr
Kreis Kleve, Nassauerallee 15 – 23, 47533 Kleve, Zimmer E. 239, Montag bis Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr
Kreis Viersen, Kreishaus des Kreises Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, 1. OG, Planaushang (Vorraum 1200), Montag bis Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr
Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg, Raum 215, Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr
Stadt Krefeld, Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Zimmer 311, Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Die Unterlagen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage der Bezirksregierung Münster einsehbar.
Autor:Lokalkompass Dorsten aus Dorsten |
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