Abgeordnete zur Abstimmung des Fracking-Gesetzes

Foto: Pixabay

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 24. Juni, in namentlicher Abstimmung das Fracking-Gesetz verabschiedet.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sven Volmering erklärt dazu:
„Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz haben wir den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und einen Rechtsrahmen geschaffen, der dem Schutz von Trinkwasser und Gesundheit den absoluten Vorrang einräumt.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes sagt dazu:
„Endlich hat die Union ihre Blockade aufgegeben. Ich bin froh über das unbefristete Verbot des unkonventionellen Frackings. Die SPD hat immer wieder betont, dass Mensch und Umwelt Vorrang haben und unser Trinkwasser nicht durch Fracking-Chemikalien in Gefahr gebracht werden darf.“

Zum Beschluss:

Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich erst 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen. NRW wird keinen Antrag auf Probebohrungen stellen.

Im Einzelnen gelten künftig folgende Regelungen:

Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen. Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt. Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.

Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt. Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt. Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen. Der Deutsche Bundestag überprüft die Angemessenheit des Verbots des unkonventionellen Frackings in Auswertung der Ergebnisse der Erprobungsmaßnahmen im Jahr 2021.

Fauler Kompromiss?

Ein guter Schritt in die richtige Richtung; ob man sich damit zufriedengeben sollte, ist eine andere Sache. Das Umweltinstitut Münster schreibt zur Fracking Abstimmung folgendes:

"Heute Mittag wurde das Fracking-Gesetzespaket im Bundestag beschlossen. Das Ergebnis ist ein fauler Kompromiss mit zahlreichen Schlupflöchern. Tight Gas-Fracking in Niedersachsen erhält Rechtssicherheit und darf sogar in Natura2000-Gebieten stattfinden. Schiefergasfracking wird verboten, doch mit Probebohrungen und einer Überprüfung des Verbots in fünf Jahren ist auch hier noch eine Hintertür offen."

Eine ausführliche Bewertung des Fracking Kompromisses durch das Umweltinstitut finden siehier.

Autor:

David Fröhlich aus Dorsten

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