Ab Montag werden für die Parkplätze am Rathaus Gebühren erhoben

Am 1. Juli startet die Bewirtschaftung der Parkflächen rund ums Rathaus. Alle Stellplätze sind ab diesem Tag gebührenpflichtig. Dies gilt montags bis donnerstags 7 bis 18 Uhr, freitags 7 bis 14 Uhr.
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Hervest. Am 2. Juli startet die Bewirtschaftung der Parkflächen rund ums Rathaus. Alle Stellplätze sind ab diesem Tag gebührenpflichtig. Dies gilt montags bis donnerstags 7 bis 18 Uhr, freitags 7 bis 14 Uhr.

Die Ausweitung der (gebührenpflichtigen) Parkraumbewirtschaftung in Dorsten wurde im Grundsatz in der Ratsperiode 2009 bis 2014 beschlossen. Sie ist eine von über 200 Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Haushaltssanierungsplan. Mit diesem Plan muss die Stadt die Vorgaben des Landesgesetzes „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ erfüllen. Ziel des Rates der Stadt Dorsten war es dabei, massive Kürzungen in Bereichen wie Jugend, Soziales oder Kultur sowie einen noch stärkeren Anstieg der Grundsteuern in Dorsten zu verhindern.

Es gelten folgende Regeln:

Nachdem die Parkraumbewirtschaftung auf Maria Lindenhof bereits im vergangenen Jahr umgesetzt wurde, gelten rund ums Rathaus ab dem 2. Juli folgende Regelungen:

Dauerparker können Parkausweise für 75 Euro pro Kalenderhalbjahr erwerben (erhältlich im Bürgerbüro des Rathauses sowie an der Kasse des Atlantis-Freizeitbades). Die Parkausweise gelten auch für den Parkplatz Brüderstraße (Altes Hallenbad) auf Maria Lindenhof. Wer keinen Dauerparkausweis besitzt, muss einen Parkschein am Automaten lösen.

Das Parken auf den Besucherparkplätzen unmittelbar am Rathaus sowie am Jobcenter ist mit der „Brötchentaste“ bis zu 45 Minuten kostenlos, danach sind 1,20 Euro pro Stunde zu zahlen. Die Höchstparkdauer beträgt vier Stunden. Besitzer eines Dauerparkausweises dürfen auf den Besucherparkplätzen nicht parken.

Auf den etwas weiter entfernten Stellflächen (Großparkplatz Halterner Straße, am WINDOR-Gebäude, Hohefeldstraße und Güterbahnhof, Freiflächen und Parkhaus Bismarckstraße) dürfen Dauerparker ihr Auto abstellen. Wer keinen Ausweis besitzt, kann am Automaten ein Vier-Stunden-Ticket für zwei Euro oder ein Tagesticket für drei Euro lösen.

Auf den Parkstreifen am Ärztehaus, an der Bismarckstraße und an der Verwaltungsnebenstelle Am Katenberg darf mit Parkscheibe geparkt werden – allerdings höchstens für eine Stunde.

Wer in die Nebenstraßen ausweichen will, um die Parkgebühren zu sparen, wird kein Glück haben. Das Parken in der Wörthstraße, am Holzplatz und am Katenberg wird auf Bewohner beschränkt. Die Bewohner benötigen hierfür – ähnlich wie in der Innenstadt – künftig einen Bewohnerparkausweis, der im Bürgerbüro im Rathaus gegen eine Verwaltungsgebühr von jährlich 30 Euro ausgestellt wird. Wer hier ohne Bewohnerausweis parkt, riskiert eine kostenpflichtige Verwarnung.

Die neuen Regelungen werden vom ersten Tag an durch den städtischen Ordnungsdienst kontrolliert.

Eine „Parkplatz-Garantie“ ist mit der Einführung der Bewirtschaftung nicht verbunden. Rund ums Rathaus stehen etwa 400 Parkplätze zur Verfügung. Nach Abschluss der Baustelle Bismarckstraße kommen weitere etwa 100 Plätze hinzu auf dem Stellplatz Bahnhof Hervest, der dem Kreis Recklinghausen gehört und dem Berufskolleg vorbehalten bleibt. Wie sich der Parkdruck entwickelt, wird die Stadt beobachten und bei Bedarf weitere Parkmöglichkeiten schaffen.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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