LANUV bestätigt
Wölfin aus Schermbeck reißt Schaf in Oberhausen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen weiteren Nachweis der Wölfin "GW954f" im Wolfsgebiet Schermbeck. Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass die Wölfin am 5. Februar 2019 auf dem Gebiet der Stadt Oberhausen ein Schaf getötet hat.
Der Nachweis und die Individualisierung des Wolfes erfolgte beim Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen. Der betroffene Tierhalter wurde über das aktuelle Ergebnis informiert. Er kann über die "Förderrichtlinie Wolf" des Umweltministeriums eine Entschädigung für das gerissene Tier sowie angefallene Tierarztkosten erhalten. Die aktuelle "Förderrichtlinie Wolf" ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfsmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist. Die Halter von Schafe, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums stellen.
Herdenschutz hilft
Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100%-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Zur Zeit werden aufgrund der besser werdenden Witterung und der bevorstehenden wärmeren Jahreszeit zunehmend mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. In den Wolfsgebieten Schermbeck und Senne wird daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen geraten.
Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur aktualisierten Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden auf wolf.nrw.
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Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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