Windenergie für Dorsten
Bürgermeister Tobias Stockhoff und Kämmerer Hubert Große-Ruiken haben am Freitag eine städtebauliche Vereinbarung mit Grundstückseigentümern, Investoren und Bauherren für sechs mögliche neue Windkraftzonen im Stadtgebiet unterzeichnet. Kern der Vereinbarung: Die Vertragspartner verpflichten sich, die Planungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 240.000 Euro zu übernehmen
Den Anforderungen von Bund und Ländern aus der „Energiewende“ folgend, hat die Stadt Dorsten 2014 begonnen, in einer Planung neue Standorte für Windenergieanlagen zu suchen. Übrig blieben am Ende acht mögliche Flächen, auf denen vorbehaltlich der weiteren Planung und ausstehender Gutachten der Bau neuer Windräder möglich erscheint. Die Ausweisung weiterer Flächen wird von Eigentümern und Investoren gewünscht, ist derzeit aber nicht vorgesehen.
An sechs der acht Standorte haben sich jeweils „Entwicklungsgemeinschaften“ aus Grundstücksbesitzern und Investoren gebildet, die nach Abschluss der Planung den Bau der Windräder realisieren wollen. Für die zwei weiteren Standorte laufen dazu noch Gespräche. Die Stadt beabsichtigt auch mit diesen Grundstückseigentümern zu gleichen Vereinbarungen zu kommen. Die künftigen Betreiber haben ein großes Interesse daran, dass die Planung rasch umgesetzt wird, da sich die Einspeisebedingungen für Windstrom laufend ändern.
Die Unterzeichnung der „Städtebaulichen Vereinbarung Windenergie“ war nun ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Realisierung der Vorhaben. Bis zur erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sind weitere Schritte erforderlich. Unter anderem müssen 183 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung abgearbeitet werden (davon 40 von Trägern öffentlicher Belange und 143 private Eingaben).
Die Bauwilligen müssen noch verschiedene Planungsbeiträge und Gutachten vorlegen (unter anderem zum Artenschutz) und die Stadt hat gerade den Auftrag für die Erstellung des Umweltberichts vergeben, der unter anderem eine Bewertung des Landschaftsbildes enthalten wird.
In einem Folgevertrag zwischen Stadt und den Entwicklungsgemeinschaften sollen außerdem weitere Regelungen getroffen werden, die die Akzeptanz der Windenergie fördern und den Mehrwert in der Stadt belassen. So sollen die Firmen später nach Möglichkeit ihren Sitz in Dorsten haben, damit die Gewerbesteuer in der Stadt bleibt. Bei Aufträgen sollen möglichst Unternehmen aus der Region beschäftigt werden. Wichtig ist es der Stadt aber auch, dass Bürger von der Windenergie vor Ort profitieren. So soll es möglich sein, dass sich Stadt und Bürger an der Finanzierung der Anlagen beteiligen und die Betreiber lokale Projekte über einen Bürgerfonds fördern.
Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Es gilt jetzt, in den Folgeverträgen einvernehmliche Regelungen auszuhandeln. Am Ende wird der Rat der Stadt gewissenhaft über sämtliche Flächen entscheiden müssen. Dazu hat das Verwaltungsgericht in einer Nachbarstadt geurteilt, dass Bürgerproteste und die Interessen von Investoren bei einer solchen Abwägung kein ausschlaggebendes Kriterium sein dürfen.“
Zu rechnen ist mit der FNP-Änderung etwa Anfang 2017.
Zur Info:
Im Zeichen der Energiewende haben sich Bund und Länder neue Ziele zur Reduzierung der Treibhausgase gesetzt. Nach § 3 des Klimaschutzgesetzes NRW soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in NRW bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
Der Stromerzeugung durch Windenergieanlagen kommt für die Energiewende große Bedeutung zu. Bis 2020 soll der Anteil des Stroms aus Windenergieanlagen mindestens 15 % der Gesamtstrommenge ausmachen.
Autor:Lokalkompass Dorsten aus Dorsten |
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