Vogelgrippe ─ Stallpflicht bleibt weiterhin bestehen

Symbolfoto. (Quelle:Pexels.com)

Dorsten/Kreis Recklinghausen. Aufgrund der verstärkten Nachfrage teilt das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen mit, dass die Stallpflicht für Geflügel weiterhin bestehen bleibt. Alleine in diesem Jahr hat es in puncto Vogelgrippe bundesweit bereits über 650 nachgewiesene Fälle gegeben.

Die Stallpflicht gilt weiterhin im gesamten Kreis Recklinghausen sowie in der Stadt Herne, für die das Veterinäramt des Kreises ebenfalls zuständig ist. Die Tierärzte bewerten die Risikoeinschätzungen in regelmäßigen Abständen neu und werden die Maßnahmen entsprechend der Veränderungen anpassen.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse).

Diese Tiere sind in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer Seitenbegrenzung versehen sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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