Pilzsaison: Nicht jeder Speisepilz darf gesammelt werden

Die Pilzsaison hat begonnen und die Speisepilzliebhaber zieht es in die Wälder. Aber nicht jeder Pilz darf der Natur entnommen werden und in den Korb wandern. Der Kreis Recklinghausen weist als Untere Land­schaftsbehörde darauf hin, dass einige Pilzarten unter den geltenden Artenschutzbestimmun­gen besonders geschützt sind und nicht gesammelt werden dürfen. So sollen ihre schwindenden Vorkommen vor einer übermäßigen Ausbeutung bewahrt und erhalten werden.

Ganz und gar verboten ist das Sammeln von Schaf- und Semmelporlingen, Kaiserlingen, meh­reren Arten von Röhrlingen, Erlen-Grüblingen, Saftlingen, März-Schnecklingen, Grünlingen und auch Trüffeln. Für Steinpilze, Pfifferlinge, Schweinsohren, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln gibt es Sonderregelungen: „Pilze dieser geschützten Arten dürfen außerhalb von Naturschutzgebieten nur in geringen Mengen und nur für den eigenen Bedarf gesammelt werden“, erläutert die Untere Landschaftsbehörde. Auf die Speisekarte eines Restaurants oder auf den Gourmettisch dürfen sie nur gelangen, wenn sie aus dem Ausland oder aus einem Anbau stammen.

Wer besonders geschützte Pilze trotzdem sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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