Kartierarbeiten in Dorsten
Bohrungen im Dienste der Wissenschaft

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld - ein Landesbetrieb im Geschäftsbrereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW - wird Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen.

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 2 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934 (RGBl. S. 1223) in der Fassung vom 10. November 2001 (BGBl. S. 2992) auch ohne vorherige Anmeldung berechtigt zum Betreten von Grundstücken, zur Vornahme von Untersuchungsarbeiten sowie zum Zutritt zu Erdaufschlüssen wie Aufgrabungen, Abgrabungen und Steinbrüchen. Sie legitimieren sich hierbei durch Dienstausweise.

Geowissenschaften

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme Geologische Karte,  Hydrogeologische Karte, und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlageninformation für zukünftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes.

Arbeiten auf Privatgrundstücken

Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Sondierbohrungen bis zu 30 m Tiefe durchgeführt werden. Wenn Privatgrundstücke für diese Sondierbohrungen in Anspruch genommen werden sollen, werden die Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Es wird gebeten, die Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.

Autor:

Sabrina Czupiol aus Dorsten

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