Anträge werden positiv beschieden
St.-Martinsumzüge können in diesem Jahr wieder stattfinden
Beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten sind bereits mehrere Anfragen eingegangen, ob in diesem Jahr wieder St.-Martinsumzüge stattfinden dürfen. Die Antwort lautet: Ja. Zumindest sieht die geltende Corona-Schutzverordnung dahingehend keine Einschränkungen vor.
„Anträge, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden grundsätzlich positiv beschieden“, sagt Christoph Fortmann. Der Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes der Stadt Dorsten ergänzt: „Wir freuen uns sehr für die Kinder und die Familien, dass nach der coronabedingten Pause im vergangenen Jahr nun wieder Martinsumzüge stattfinden können.“
Die Stadt Dorsten spricht allerdings die Empfehlung aus, dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen.
Die Veranstalter werden zudem gebeten, bei der Planung darauf zu achten, dass sich die teilnehmenden Personengruppen möglichst im Freien aufhalten und ein Streckenziel auf möglichst weiträumigen Platz gefunden wird.
Sollten im Rahmen des Martinsumzugs Gebäude benutzt werden, so ist unter anderem auf die Einhaltung der 3G-Regel zu achten.
Mit der Genehmigung erhalten die Veranstalter darüber hinaus Hinweise zu den obligatorischen Auflagen, die der Sicherheit der Veranstaltung dienen – diese stehen in keinem Zusammenhang mit Corona.
Beim Lichterfest in der Innenstadt am 7. November wird es hingegen keinen Martinsumzug geben. Das haben die Veranstalter in Absprache mit der Stadtverwaltung entschieden. Grund der Absage ist die Annahme, dass an diesem Tag – wie bereits in den vergangenen Jahren – auch wegen des verkaufsoffenen Sonntags ohnehin sehr viele Besucher in der Innenstadt sein werden.
Die jüngeren Gäste können dennoch gerne ihre Laternen mit in die Innenstadt bringen, zudem werden tagsüber Stutenkerle verteilt.
Quelle: Stadt Dorsten
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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