Opferfest Kurban Bayrami unter Corona-Bedingungen
Kreis-Veterinäramt weist auf Hygieneregeln hin / Weitreichende Kontrollen geplant

Das Kreis-Veterinäramt appellieren an die muslimischen Familien, das Fleisch nicht wie sonst üblich vor Ort unmittelbar nach der Schlachtung, sondern erst zu Hause in kleinerem Rahmen zu verteilen, um auf diese Weise große Menschenansammlungen zu verhindern und damit das Infektionsrisiko zu verringern.  | Foto: Symbolbild
  • Das Kreis-Veterinäramt appellieren an die muslimischen Familien, das Fleisch nicht wie sonst üblich vor Ort unmittelbar nach der Schlachtung, sondern erst zu Hause in kleinerem Rahmen zu verteilen, um auf diese Weise große Menschenansammlungen zu verhindern und damit das Infektionsrisiko zu verringern.
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Ab dem 30. Juli feiern die Muslime in aller Welt das Opferfest Kurban Bayrami. Es erinnert an die Bereitschaft Abrahams, seinen Sohn zu opfern. Im Gedenken an diese Opferbereitschaft wird traditionell an diesem Tag geschlachtet und das Fleisch an Arme und Bedürftige verteilt. Heutzutage opfern viele Familien jedoch in Form von Geldspenden und verbringen die Tage mit der Familie und Freunden. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, gelten in diesem Jahr besondere Anforderungen.

Bei der Durchführung von religiösen Veranstaltungen und Feierlichkeiten gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen hin. Darum appellieren die Verantwortlichen an die Familien, das Fleisch nicht wie sonst üblich vor Ort unmittelbar nach der Schlachtung, sondern erst zu Hause in kleinerem Rahmen zu verteilen, um auf diese Weise große Menschenansammlungen zu verhindern und damit das Infektionsrisiko zu verringern.

Darüber hinaus rät das Kreis-Veterinäramt, vorher zu klären, welche besonderen Auflagen im jeweiligen Schlachtbetrieb gelten. Wegen der coronabedingten Hygieneauflagen sind in den Betrieben die Abläufe der Verordnung angepasst worden und anders als in den letzten Jahren.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass das Schlachten von Schafen, Ziegen und Rindern auch an diesen Tagen nur an zugelassenen Schlachtstätten zulässig ist und es weitreichende Kontrollen geben wird.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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