Alte Obst- und Gemüsesorten dürfen wieder angebaut werden

Der europäische Gerichtshof hat in einem weitreichenden Urteil Landwirten wieder erlaubt, dass alte Obst- und Kartoffelsorten angebaut und gehandelt werden dürfen. Bislang sah eine EU-Richtlinie vor,dass besonders Kartoffeln einen bestimmten Mindestertrag pro Hektar ergeben mußten um die Zulassung zu bekommen. Diese Gesetze unterstützten jahrelang neuentwickelte Turbosorten, welche mehr auf Großunternehmen zugeschnitten waren.
Zukünftig können wieder mehr regionale Sorten im Handel zu erhalten sein. Dieses wir noch nicht von heute auf morgen geschehen, aber in ganz wenigen Jahren werden die Verbraucher dieses positiv spüren können. Der Artenvielfalt ist es förderlich und ältere Sorten sind auch von Natur aus resistenter gegen bestimmte Krankheiten und Ungeziefer. Durch das Urteil des EuGH „werden die kleinen Firmen geschützt, so dass ihr Saatgut auch gehandelt werden darf“, sagte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf zu Deutschlandradio Kultur. Das Urteil wirkt sich auf den Saatgut-Markt aus, den Großkonzerne wie Bayer, Monsanto und Syngenta beherrschen.

Freuen wir uns auf schmackhafte Zeiten.

Autor:

Magnus A. Kremser aus Dorsten

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