Falsch "geparkt"
Versunkene Motoryacht konnte geborgen werden

Die in der Nacht von Pfingstsonntag auf Montag (1. Juni) im Wesel-Datteln-Kanal bei Schermbeck Gahlen gesunkene Motoryacht konnte am Mittwoch (3. Juni) geborgen werden.  | Foto: Bludau
  • Die in der Nacht von Pfingstsonntag auf Montag (1. Juni) im Wesel-Datteln-Kanal bei Schermbeck Gahlen gesunkene Motoryacht konnte am Mittwoch (3. Juni) geborgen werden.
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Die in der Nacht von Pfingstsonntag auf Montag (1. Juni) im Wesel-Datteln-Kanal bei Schermbeck Gahlen gesunkene Motoryacht konnte am Mittwoch (3. Juni) geborgen werden.

Luftkissen richteten das Boot zunächst auf, anschließend konnte das Wasser abgepumpt werden. Ein Schiff des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts schleppte das Boot zum Yachthafen nach Dorsten.

Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an. Nach ersten Erkenntnissen könnte ein technischer Defekt zum Kentern Bootes geführt haben, das verbotenerweise an dieser Stelle festgemacht wurde.

Anders als in vielen Bereichen von Flüssen dürfen Wasserfahrzeuge im Kanal nicht einfach so irgendwo festgemacht werden. Gerade in der Nähe von Brücken ist das "Falschparken" gefährlich, weil die Radargeräte von Schiffen dieses mutmaßliche Hindernis nicht explizit anzeigen können. Bei einem solchen Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld zwischen 35 und 55 Euro geahndet werden kann.

Sollte es in einer Notsituation erforderlich sein, beispielweise ein Boot trotzdem an einer solchen Stelle festzumachen, müssen zwingend die Wasserschutzpolizei oder das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt beziehungsweise die Schleusenmitarbeiter informiert werden. Sie können dann den Schiffsverkehr rechtzeitig warnen.

Quelle: Feuerwehr Schermbeck
Foto: Bludau

 

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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