In Recklinghausen, Marl, Dorsten, Datteln:
Kontrolltage für mehr Radfahrersicherheit

Unter dem Motto „Wege fürs Rad“ führt die Polizei im Kreis Recklinghausen wieder Fahrrad-Kontrolltage durch. Foto: Polizei
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Dorsten. Unter dem Motto „Wege fürs Rad“ führt die Polizei im Kreis Recklinghausen wieder Fahrrad-Kontrolltage durch. Am Mittwoch, 25. August, in Recklinghausen und Marl und am Donnerstag, 26. August, in Datteln und Dorsten. Die Kontrolltage sind Teil des Projekts „Radfahrsicherheit im PP Recklinghausen“.

Radfahrerinnen und Radfahrer sind bei einem Verkehrsunfall besonders gefährdet. Sie gelten, ebenso wie Fußgänger, als "schwache Verkehrsteilnehmer“. Es ist daher für Radfahrende umso wichtiger, sich an die Verkehrsvorschriften zu halten und darauf zu achten, dass das Fahrrad verkehrssicher ist. Getreu dem Projektmotto „Wege fürs Rad“ steht an diesen Projekttagen die richtige Benutzung der Verkehrswege im Fokus. Dabei achtet die Polizei besonders auf „Geisterradler“ und unberechtigtes Fahren auf Gehwegen. „Geisterradler“ müssen mit einer Verwarnung von mindestens 20 Euro rechnen. Für das Fahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone werden 15 Euro fällig. Auch die richtige Benutzung von Fußgängerüberwegen wird kontrolliert. Radfahrer können das Vorrecht eines Fußgängers nur in Anspruch nehmen, wenn das Rad geschoben wird.

Ablenkung durchs Handy

Die Polizei wird auch alle stoppen, die beim Radfahren mit dem Smartphone in der Hand erwischt werden. Zu der an sich schon unsicheren Fahrweise mit nur einer Hand am Lenker kommt die Ablenkung durchs Handy, wodurch sich das Unfallrisiko erhöht. Dies hat ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zur Folge. Auch Autofahrerinnen und Autofahrer sollten sich ihrer Verantwortung gegenüber „schwachen Verkehrsteilnehmern“ bewusst sein. Dazu gehören unter anderem das Einhalten der Geschwindigkeit und vorschriftsmäßiges Parken. Weiterhin wird auch ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Seitenabstands zu Radfahrenden gelegt. Kraftfahrer, die einen Radler überholen, müssen innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 m und außerhalb geschlossener Ortschaften von mindestens 2 m einhalten - im Zweifel mehr. Kann kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation eingehalten werden, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrenden zu bleiben. Bei Nichtbeachtung ist hier ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig. An ausgewählten Standorten werden gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktion Verkehr, der MTB-Staffel und dem Bezirks- und Schwerpunktdienst durchgeführt.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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