Datteln: Rattengift verboten - Produkte unterliegen neuer Verordnung
Aufgrund einer neuen Verordnung der Europäischen Kommission kann die Stadt Datteln nur noch Restbestände an Rattengift herausgeben.
Nach der neuen Gesetzeslage dürfen alle chemischen Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, die mit einem Blutgerinnungshemmer von mehr als 30 mg/kg arbeiten, nur noch von geschulten Personen an geschulte Personen abgegeben werden. Die Produkte unterliegen nunmehr der Chemikalienverordnung und sind mit dem Gefahrensymbol GHS08 „gesundheitsschädlich“ gekennzeichnet.
Selbstverständlich wird die Stadtverwaltung weiterhin Ratten in der öffentlichen Kanalisation und auf öffentlichem Gelände bekämpfen. Dafür beauftragt sie unter anderem sachkundige Schädlingsbekämpfer. Bürgerinnen und Bürger können gegen die Ratten auf ihrem Grundstück bei Bedarf ebenfalls einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
Auf dem freien Markt ist weiterhin Rattengift erhältlich, das allerdings einen geringeren Wirkstoffgehalt besitzt. Ob dieser Wirkstoff die gleiche Nachhaltigkeit entwickelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Auch zur Vorbeugung von Resistenzen sollte deshalb auf sachkundige Schädlingsbekämpfer zurückgegriffen werden.
Autor:Lokalkompass Ostvest aus Datteln |
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