Wirtschaftsförderung koordiniert Nothilfeprogramme
Unternehmen soll geholfen werden
50 Milliarden Euro Soforthilfen hat die Bundesregierung als Zuschüsse für Unternehmen angekündigt. Unterstützt werden sollen Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Mittelständler.
Zudem soll ein Schutzfonds für größere Unternehmen und Liquiditätshilfen aufgelegt werden. Damit sollen Arbeitsplätze und die Wirtschaft gestützt und die Realwirtschaft in der Corona-Pandemie stabilisiert werden. Darüber hinaus plant die NRW Landesregierung das Programm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten zu stärken.
Die Stadt Bottrop möchte vor diesem Hintergrund die örtlichen Unternehmen stärken und dafür Sorge tragen, dass notwendige Hilfsgelder möglichst schnell weitergeleitet werden. „Die Corona-Krise stellt uns alle vor bislang ungeahnte Herausforderungen“, sagt Oberbürgermeister Bernd Tischler. „Das öffentliche Leben ist zum Erliegen gekommen. Dies spüren die kleinen und mittelständischen Unternehmen unserer Stadt. Lieferketten sind unterbrochen. In vielen Fällen haben die Unternehmen überhaupt keine Einnahmen mehr. Aufträge sind komplett weggefallen. Sie sind akut in ihrer Existenz gefährdet.“
Hier soll die städtische Wirtschaftsförderung eine Schlüsselrolle als Ansprechpartner vor Ort und als Koordinierungsstelle spielen, um möglichst schnell die Anträge für Beihilfen genehmigungsreif zu machen. „Die Frage, die derzeit alle Unternehmen haben ist: Wann und wie komme ich an das Geld?“, sagt Tischler. Der Landtag beschließe derzeit die Maßnahmen der Landesregierung, danach folgten Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Angekündigt sei, dass die Hilfsmaßnahmen möglichst unbürokratisch abgewickelt werden sollen. „Unsere Aufgabe ist zu vermitteln und den Unternehmen Wege zu zeigen, wie sie Unterstützung erhalten können.“
Eingerichtet seit einiger Zeit ist eine Hotline für Unternehmen unter der Rufnummer 02041 704646 bei der städtischen Wirtschaftsförderung. Besetzt ist das Telefon von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Hier nehmen die städtischen Mitarbeiter erst einmal die Anfragen entgegen und versuchen dann im Nachgang Informationen und Ansprechpartner zu besorgen, oder geben auch Informationen an den Krisenstab der Stadt Bottrop weiter. Derzeit drehen sich viele Fragen um die Öffnung oder Schließung von Geschäften, oder auch um Fragen, wie mit Mitarbeitern umgegangen werden soll, die Kinder zu betreuen haben. Erreicht werden per E-Mail kann die Wirtschaftsförderung unter wirtschaftsfoerderung@bottrop.de.
Wenn jetzt Bund und Land ihre Förderprogramme auf den Weg bringen, werden sich die Fragen zunehmend um die Förderung drehen, schätzt Dorothee Lauter, Abteilungsleiterin bei der Wirtschaftsförderung. Die Bezirksregierung Münster wird hier eine entscheidende Rolle spielen, denn letztendlich müssen die Mittel dort abgerufen werden. Damit dies möglichst reibungslos funktioniert haben Oberbürgermeister Bernd Tischler und Regierungspräsidentin Dorothee Feller bereits im Vorfeld Kontakt aufgenommen. Land und Bezirksregierung sehen eine Flut von Anträgen auf sich zukommen, die mit entsprechender personellen Verstärkung möglichst zügig abgearbeitet werden sollen.
Gespräche hat es derweil auch zwischen der Finanzverwaltung und der Stadt Bottrop gegeben. Die Finanzverwaltung als Behörde des Landes hat von dort die Anweisung bekommen einstweilen Steuerschulden zu stunden, um Unternehmen, die ins Schlingern gekommen sind, zu entlasten. Die Stadt Bottrop wird die kommunale Gewerbesteuer ebenfalls Stunden, sollten Unternehmen diese derzeit nicht aufbringen können.
Bund und Land wollen auch für Arbeitnehmer ein umfangreiches Hilfsprogramm aktivieren. So sollen Hilfen für Familien, die plötzlich ihre Mieten nicht mehr zahlen können, möglichst einfach und unkompliziert durch die Jobcenter bearbeitet werden. Angekündigt sind beispielsweise, dass einstweilen Vereinfachungen bei der Vermögensprüfung und keine Deckelung der Miethöhe bei Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch geben soll. Außerdem sind Kündigungen der Mietverträge, die wegen Mietrückständen aufgrund der Coronakrise verursacht wurden, unzulässig.
Oberbürgermeister Bernd Tischler hat in der Sache auch Kontakt zu den örtlichen Vertretungen von ‚Haus und Grund‘ und zum Mieterverein aufgenommen. Der Appell, der auch von allen Seiten unterstützt wurde, war, dass Mieter und Vermieter in der gegenwärtigen Situation aufeinander zugehen und einen Weg bei Zahlungsengpässen finden sollten.
Autor:Judith Schmitz aus Bottrop |
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