Fördermöglichkeiten für Quartiersprojekte
Rat beschließt neue Richtlinie zur Förderung dieser, Anträge ab sofort möglich

Die Neuausrichtung des Fonds setzt zur Förderung der interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit an. | Foto: Pixabay
  • Die Neuausrichtung des Fonds setzt zur Förderung der interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit an.
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In Bottrop gibt es eine Vielzahl an Quartiersprojekten, um den vor Ort Anlaufstellen mit entsprechenden Angeboten, die auf das Quartier zugeschnitten sind, zu bieten. Neben Quartiersbüros sind viele weitere Beratungsstellen, Vereine und Träger mit Angeboten für die Bewohnerschaft in den Bottroper Quartieren tätig.

Die Förderung dieser Angebote ist häufig projektbezogen und zeitlich befristet, zudem konnten viele Angebote aufgrund der Corona-Pandemie nicht umgesetzt werden. Hier setzt die Neuausrichtung des Fonds zur Förderung der interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit an.

Förderung auch für Jugendhilfe,
Wohlfahrtsverbände oder Vereine möglich

In seiner Sitzung hat der Rat der Stadt die neue Richtlinie zur Förderung der interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit beschlossen. Neben den Anlaufstellen in den Quartieren können nun auch alle freien Träger der Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Vereine oder Verbände, die sich im Bereich Quartiersentwicklung und Nachbarschaftshilfe engagieren, eine Förderung aus dem mit 100.000 Euro ausgestatteten Fonds beantragen. Die Förderung ist dabei sowohl als Zwischenfinanzierungsmöglichkeit für Quartiersbüros bei zeitlich versetzter Anschlussfinanzierung („Überbrückungshilfe“) als auch als Projekt-Förderung zur (Wieder-)Aufnahme von regelmäßigen Angeboten nach der Corona-Pause („Anschubfinanzierung“) zu verstehen und gilt für das Haushaltsjahr 2022.

Für Anträge aus dem Bereich „Überbrückungshilfe“ besteht kein maximaler Fördersatz, der Maximalbetrag für „Anschubfinanzierungen“ beträgt 3.000 Euro. Es sind sowohl Personal-, als auch Sach- und Mietkosten förderfähig. Die Bagatellgrenze je Förderantrag wird jeweils auf 1.000 Euro festgesetzt. Über die Anträge entscheidet ein Entscheidungsgremium, welches aus je einem von der Dienststellenleitung benannten Vertreter des Sozialamtes, des Jugendamtes sowie des Referates Migration besteht.

Projekte für den Fonds zur interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit können bei der Quartierskoordinatorin Lena Spörl unter quartiersentwicklung@bottrop.de eingereicht werden. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet das Entscheidungsgremium innerhalb einer vierwöchigen Frist nach dem 30. September oder sobald vier Anträge eingegangen sind.

Informationen zu den Anlaufstellen in den Bottroper Quartieren, zur Antragsstellung sowie die entsprechenden Formulare gibt es auf der Internetseite der Stadt Bottrop oder bei der Quartierskoordinatorin Lena Spörl, Tel. 02041/703266, lena.spoerl@bottrop.de.

Autor:

Lokalkompass Bottrop aus Bottrop

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