Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Eine Aktiengesellschaft gründen

Sie gründen ein Unternehmen, Sie haben die verschiedenen Geschäftsstrukturen untersucht, und ein Unternehmen scheint die richtige Struktur für Ihr neues Geschäft zu sein. Ihr nächster Schritt? Eine Aktiengesellschaft gründen.

Vielleicht haben Sie sich gefragt, wie man eine Aktiengesellschaft gründet. Wenn Sie eine Aktiengesellschaft (auch als "AG" bekannt) gründen, gibt es eine Reihe wichtiger Schritte, die Sie unternehmen müssen, um eine Gesellschaft richtig zu gründen.

Die folgenden Schritte stellen einen Leitfaden dar, der Ihnen bei der ordnungsgemäßen Gründung eines Unternehmens helfen soll. Beachten Sie, dass Sie je nach dem Bundesland, in dem Sie leben, möglicherweise alle unten aufgeführten Schritte zur Gründung einer Körperschaft durchführen müssen oder auch nicht. 

1. Wählen Sie einen Unternehmensnamen.

Die Wahl eines Firmennamens für Ihr Unternehmen ist ein wichtiger erster Schritt bei der Gründung eines Unternehmens.

Wahrscheinlich müssen Sie eine Unternehmensbezeichnung - ein Wort, das Ihr Unternehmen als Körperschaft kennzeichnet - einfügen, wie z.B. "AG" oder "Limited" oder "Corporation" (oder die abgekürzte Version dieser Begriffe). Sie sollten auch die Liste der beschränkten Wörter Ihres Landes überprüfen; dies sind Wörter, die Sie nicht in Ihrem Firmennamen verwenden dürfen. Zu den üblichen eingeschränkten Wörtern gehören "Bank" und "Versicherung".

Bei der Wahl Ihres Firmennamens sollten Sie auch darauf achten, dass Ihr vorgeschlagener Firmenname keine Warenzeichen verletzt. Eine Markenrecherche kann Ihnen helfen, festzustellen, ob es beim USPTO anhängige Markenanmeldungen oder aktive eingetragene Bundesmarken gibt.

2. Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Namens.

Neben der Auswahl eines marktfähigen Namens, der mit Ihrer Marke funktioniert, müssen Sie auch sicherstellen, dass der Name rechtlich verfügbar ist. Das bedeutet, dass Sie einen Namen wählen müssen, der nicht bereits offiziell von einem anderen Unternehmen in Ihrem Staat verwendet wird. Erkundigen Sie sich beim Amt für Wirtschaft und Unternehmen Ihres Bundesstaates, ob ein Firmenname zur Verwendung verfügbar ist.

In den meisten Fällen wird Ihr neuer Firmenname registriert, wenn Sie Ihre Gründungsurkunde einreichen. Sobald Sie einen verfügbaren Firmennamen ausgewählt haben, erkundigen Sie sich beim Amt für Unternehmen und Körperschaften Ihres Bundesstaates, ob Sie den Namen reservieren können, bis Sie Ihre Gründungsurkunde einreichen können.

3. Registrieren Sie einen DBA-Namen.

Wenn Sie vorhaben, Ihr Unternehmen unter einem anderen Namen als dem von Ihnen gewählten Firmennamen zu betreiben, müssen Sie möglicherweise einen "fiktiven Namen" registrieren lassen (auch bekannt als "Doing business as" oder DBA-Name, ein "angenommener Name" oder ein "Handelsname"). Die Gesetze für DBAs ändern sich von Bundesland zu Bundesland und können sich sogar auf Kreis- und Stadtebene unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen, Bezirks- und Landesamt für Wirtschaftsförderung, Unternehmen oder Kleinunternehmen, um die Einzelheiten für Ihren Standort zu erfahren.

4. Ernennen Sie Direktoren.

Die Direktoren werden in der Regel von den Eigentümern ernannt, und in vielen Fällen ernennen sich die Eigentümer selbst als Direktoren. Während jedoch ein Eigentümer ein Direktor sein kann, muss ein Direktor nicht unbedingt ein Eigentümer sein. Die Anzahl der Direktoren, die Sie ernennen müssen, hängt von den Vorschriften des jeweiligen Bundesstaates ab; einige Bundesstaaten verlangen zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Direktoren, die von der Anzahl der Eigentümer abhängt, während andere dies nicht tun.

5. Legen Sie Ihre Gründungsurkunde vor.

Sie müssen Ihre Gründungsurkunde finden, ausfüllen und beim Außenminister Ihres Bundesstaates einreichen. Je nach Ihrem Bundesstaat können die Statuten stattdessen als Gründungsurkunde oder Satzung bezeichnet werden. Sie sollten in der Lage sein, Statutenformulare vom Büro des Staatssekretärs Ihres Staates zu erhalten.

Einige Länder verlangen auch die Namen der Direktoren einer Körperschaft auf der Gründungsurkunde. Wahrscheinlich müssen Sie auch einen registrierten Vertreter benennen - ein registrierter Vertreter ist die Kontaktperson, die in den Akten einer Corporation aufgeführt ist und die Person ist, die die Zustellung von Prozessmitteilungen, Regierungskorrespondenz und Compliance-bezogenen Dokumenten im Namen Ihrer Corporation erhält.

6. Schreiben Sie Ihre Unternehmenssatzung.

Die Satzung legt die Regeln fest, nach denen Ihr Unternehmen geführt werden soll. Im Allgemeinen regelt die Satzung der Körperschaft Dinge wie die Aktien, zu deren Ausgabe die Körperschaft berechtigt ist, die Anzahl der erforderlichen Vorstände und die Verfahren im Zusammenhang mit Sitzungen und der Führung von Aufzeichnungen. Eine Satzung muss zwar nicht beim Staat eingereicht werden, ist aber ein wichtiger Bestandteil der Führung einer Körperschaft, und Sie sollten sich bei der Ausarbeitung einer geeigneten Satzung für Ihre Körperschaft von einem Anwalt unterstützen lassen.

7. Entwurf einer Aktionärsvereinbarung.

Eine Aktionärsvereinbarung ist zwar fakultativ, aber es handelt sich dabei um ein Dokument, das Sie im Falle des Todes oder des Ausscheidens eines Eigentümers oder bei einem anderen Ereignis, das dazu führt, dass ein Eigentümer das Eigentum an seinen Aktien an der Corporation übertragen muss, zur Hand haben möchten. Eine solche Vereinbarung hilft, die Interessen der verbleibenden Aktionäre zu schützen, wenn ein Eigentümer stirbt oder anderweitig die Corporation verlassen möchte. Möglicherweise möchten Sie sich mit einem erfahrenen Wirtschaftsanwalt in Verbindung setzen, der Sie bei der Abfassung der Aktionärsvereinbarung unterstützt.

8. Halten Sie die erste Vorstandssitzung ab.

Unabhängig davon, ob Ihre Gesellschaft mehrere Direktoren oder nur einen hat, sollte eine erste Aufsichtsratssitzung abgehalten werden, um eine Vielzahl von Angelegenheiten zu behandeln, einschließlich der Annahme der Satzung, der Ernennung von Führungskräften der Gesellschaft und der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien. Wenn Sie den Status einer S-Corporation wählen möchten, sollte die Angelegenheit ebenfalls auf dieser ersten Aufsichtsratssitzung behandelt und von den Vorständen genehmigt werden.

9. Ausgabe von Aktien.

Als kleine Aktiengesellschaft werden Sie höchstwahrscheinlich von den aufwändigeren Anforderungen der Securities and Exchange Commission (SEC) und der Wertpapierregulierungsbehörde Ihres Bundesstaates befreit sein. Sobald der Vorstand die Ausgabe von Aktien genehmigt hat, können Sie, falls erforderlich, Aktienzertifikate ausgeben.

10. Erwerben Sie Geschäftsgenehmigungen und Lizenzen.

Bevor Ihre Körperschaft für die Geschäftstätigkeit geöffnet werden kann, müssen Sie bestimmte Geschäftsgenehmigungen und -lizenzen erhalten. Die Anforderungen hängen von Ihrem Bundesstaat und Ihrer lokalen Regierung sowie von der Branche ab, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Für die Anforderungen des Bundesstaates können Sie auf der Website der Small Business Administration nachsehen, welche Lizenzen und Genehmigungen Ihr Unternehmen benötigt.

11. Registrieren Sie sich bei der den staatlichen und lokalen Steuerbehörden.

C-Korporationen sind separate steuerzahlende Einheiten; Sie müssen von  Ihren staatlichen und lokalen Steuerbehörden Steuer-ID-Nummern erhalten. .

12. Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto.

Es ist wichtig, dass Ihr Unternehmen über ein Bankkonto verfügt, das von den Bankkonten seiner Eigentümer getrennt ist. Erkundigen Sie sich bei der Bank, bei der Sie das Konto eröffnen möchten, welche Dokumente erforderlich sein werden. Einige Banken verlangen einen Gesellschaftsbeschluss, um ein Firmenkonto zu eröffnen, während andere nur eine Kopie der Gründungsurkunde benötigen. Die meisten Banken verlangen auch die EIN- oder Arbeitgeber-Identifikationsnummer eines Unternehmens, die Sie von der IRS erhalten können.

Die Gründung einer Körperschaft in Ihrem Bundesland kann von dieser Liste abweichen, aber diese zwölf Schritte werden Ihnen helfen, mit der Gründung einer Körperschaft zu beginnen.

Autor:

Dirk Glockner aus Bottrop

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