Land verbessert regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Bis zu 50 Prozent Zuschüsse für Investitionen

Sven Wolf, Teamleiter Gründung und Unternehmensförderung der IHK Nord Westfalen
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Emscher-Lippe-Region. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat mit der Anpassung der Richtlinie für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) die Voraussetzungen für höhere Investitionszuschüsse geschaffen. „Zukünftig können Unternehmen in der Emscher-Lippe-Region noch mehr finanzielle Unterstützung zum Beispiel für die Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten erhalten, wenn sie hierdurch gleichzeitig neue Arbeitsplätze schaffen“, erklärt Sven Wolf, Teamleiter Gründung und Unternehmensförderung der IHK Nord Westfalen.

Die neue RWP-Richtlinie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Der Zuschuss kann danach im Einzelfall bis zu 50 Prozent betragen. „Unternehmen mit Investitionsvorhaben sollten jetzt schnell prüfen, ob sie die Fördervoraussetzungen erfüllen“, empfiehlt Wolf, „dabei unterstützen wir gerne“. Unternehmen müssen die Fördermittel direkt bei der NRW.BANK bis zum 30. September und vor Beginn der Maßnahme beantragen. Die IHK gibt eine Stellungnahme ab.

Im vergangenen Jahr hatten Unternehmen aus der Emscher-Lippe-Region Zuschüsse in Höhe von rund zehn Millionen Euro über das Programm erhalten. Den größten Teil der Gesamtinvestitionen von rund 90 Millionen Euro steuerten sie selbst bei. „Hinter diesen Investitionen stehen rund 400 Arbeitsplätze, die dadurch neu geschaffen oder gesichert wurden“, erläutert Wolf. Das große Interesse am RWP wertet er als gutes Zeichen in der Corona-Pandemie. „Die Region ist ein interessantes Pflaster für Investitionen, das zeigen nicht zuletzt auch die jüngsten großen Ansiedlungen in diesem Jahr“, so Wolf. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, besonderen Dienstleistungsbereichen und Tourismus, wenn sie ihre Produkte und Dienstleistungen überwiegend außerhalb eines Radius von 50 Kilometern absetzen oder erbringen. Besonders unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Fördergebiet gehören alle Städte und Gemeinden in der Emscher-Lippe-Region.
Gefördert werden unter anderem die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten oder die Übernahme einer von der Schließung bedrohten Betriebsstätte, weil ein Unternehmensnachfolger fehlt. „Auch die grundlegende Änderung von Produktionsprozessen kann unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden“, so Wolf.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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