Sicherheit für Fußgänger
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Sicherheit für Fußgänger wäre doch Pflicht, oder nicht ?
Ärgern kann man sich über viele Dinge, aber wenn es um Sicherheit auf Gehwegen geht, kann man doch nicht einfach wegschauen. Oder besser gesagt nicht hinschauen.
Doch, das beste Beispiel ist seit Wochen auf der Kirchhellener Straße der Fall.
Dort wird durch die Bauarbeiten für die Erneuerung von Abwasserrohre, das ehemalige Gelände vom abgebrannten Hotel Sackers als Lagerplatz genutzt.
Gerade bei nassem Wetter wird der Gehweg auf dem Stück Zufahrt zum Grundstück zum rutschigem Gefahrenpunkt. Habe schon mehrfach beobachten können das Fußgänger deswegen auf der Straße gehen, die natürlich auch nicht viel besser aussieht, wie man auf den Bildern gut erkennen kann. Auch ich selber wäre fast schon dort auf dem matschigen Untergrund gestürzt, weil der Gehweg dort auch noch eine Schräglage aufweist.
Trotz bitten wenigstens den Gehweg täglich sauber zu halten, bleibt der Matsch auch zum Wochenende einfach liegen.
Die Straße vom Rondell Lindhorststraße, sowie das Stück Gehweg Einfahrt zum Grundstück, ist bis jetzt erst nur ein Mal durch eine Kehrmaschine richtig ordentlich gesäubert worden.
Im §92 StVO Abs. 1 steht:
(1) Jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung, ist verboten.
Ich zahle eine Strafe, wenn ich Verunreinigungen von meinem Hund nicht entferne, (ist im übrigen der Abs.2 o.g. Gesetzes) und die Hinterlassenschaften der Firma muss ich hinnehmen?
§17 Abs. 1 StrWG NRW
(1) Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; anderenfalls kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen.
Somit wäre es doch wohl auch Sache der Stadt Bottrop, die als Auftraggeber der Rohrerneuerung zuständig ist, nun endlich den Gefahrenpunkt beseitigen zu lassen.
Auch die Straßenreinigung durch die BEST wird nicht mehr vorgenommen, weil dazu die Straßenbaufirma zuständig wäre, wurde mir telefonisch mitgeteilt.
Werde am Montag diesen Text als Mail mit dem Link vom LK wegen den Bildern, ans Tiefbauamt der Stadt Bottrop senden.
Mal sehen ob dann endlich die Fußgänger, wobei es sich auch um sehr viele Schulkinder und ältere Bürger handelt, endlich den Gehweg gefahrlos begehen können.
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Autor:Hans Peter Schulzke aus Bottrop |
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