Hausverbot für Sexualstraftäter
Bottrop-Mehrfach verurteilter Straftäter versucht ohne Erfolg heimischen Minigolfverein in Misskredit zu bringen-Stellungnahme des VfM Bottrop
Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel in der „WAZ“ vom 10.05.2014 („Bewährungsstrafe und Geldbuße für das Urinieren vor Kindern“) sieht sich der Verein für Minigolf (VfM) Bottrop dazu gezwungen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen.
Der im Zeitungsartikel erwähnte 45-jährige Frührentner, welcher, wie aus diversen fundierten Quellen zu entnehmen ist, ein breit gefächertes Strafregister als Vorstrafen aufzuweisen hat (u.a. wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften, Sexualstraftaten gegen Kindern, Exhibitionismus (gegenüber Kindern),Betrugs etc. ) wurde inzwischen erneut und rechtmäßig wegen sexueller Handlungen vor Kindern verurteilt. Er habe auf der von ihm zur Zeit des Vorfalls betriebenen Minigolfanlage „lediglich in einem Gebüsch außer Sichtweite uriniert“, da es auf besagter Minigolfanlage keine Toilette gebe; die Kinder jedoch erzählten „erschreckt“ ihren Eltern von ihren Erlebnissen.
Der VfM Bottrop möchte hiermit explizit zum Ausdruck bringen, dass sich dieser Vorfall aus dem Jahre 2013 NICHT auf der seit Jahren erfolgreich und liebevoll geführten Anlage des VfM Bottrop im Stadtgarten am Overbeckshof ereignet hat, sondern auf einer Anlage nahe der Autobahn 2 am Stenkhoffbad. Inzwischen hat der Täter selbst auf dieser Anlage keinerlei Zutrittsrecht mehr.
Darüber hinaus hat besagter Frührentner ironischerweise beim Stadtsportbund den VfM Bottrop auf übelste Art und Weise versucht in Missgunst zu bringen und nachweislich Rufmord an verschiedenen Funktionären des VfM Bottrop begangen, indem er ihnen Straftaten seiner selbst unterstellt hat.
Die logische Konsequenz für den VfM Bottrop war dem zur Folge, dass besagtes Subjekt seit geraumer Zeit ein absolutes Platzverbot auf der Minigolfanlage am Overbeckshof hat, so dass sich ähnliche Vorfälle gar nicht erst auf dieser Anlage ereignen können.
Weiterhin wird im Zeitungsartikel vom 14.05.2014 („Protest bleibt bestehen“) erwähnt, in diesem Artikel besagter Oliver S. habe wegen eines Streits mit dem Vorsitzenden des VfM Bottrop Platzverbot und der Spieltag seines Vereins auf dessen Anlage sei von daher verschoben. Fakt ist, dass es keinen Streit gab, sondern dass der VfM Bottrop an Herrn S. wegen oben genannter Gründe ein absolutes Platzverbot ausgesprochen hat. Für den Zeitraum eines offiziellen Turniers wird allerdings das Heimrecht einer Minigolfanlage an den Gesamtverband NRWs abgetreten und Herr S. hat bei diesem (bisher) kein Spielverbot. Somit durfte er dort drei Runden spielen. Gegen die Wertung des Turniers legte er Protest ein, was allerdings angesichts der Tatsache, dass der Verband zu Trainingszeiten keinerlei Einfluss auf die Bestimmungen der Minigolfanlagenbetreiber hat, keine Aussicht auf Erfolg haben wird.
Der VfM Bottrop sieht in seinem eigenen Verhalten keine Unsportlichkeit, wie S. ihm vorwarf, sondern in erster Linie einen Schutz der Allgemeinheit und insbesondere unserer Kinder!
Autor:Dennis Nader aus Bottrop | |
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