Verbraucherzentrale warnt vor illegalen Downloads im Internet
Das Geschäft mit illegalen Downloads verbunden mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gilt aktuell als Beratungsschwerpunkt in der Verbraucherzentrale. Betroffen davon sind alle Altersgruppen, beginnend bei Jugendlichen bis hin zu über 80-jährigen Senioren.
„Sind die Angebote einer Tauschbörse im Internet rechtlich nicht eindeutig definiert, empfiehlt es sich die Finger davon weg zu lassen“, rät Claudia Berger, Leiterin der Beratungsstelle Bottrop. Anwaltskanzleien mahnen derzeit im Auftrag von Musik- und Filmindustrien Verbraucher ab, in sogenannten Peer-to-Peer Netzwerken, gleichsam in Tauschbörsen, unberechtigter Weise Musik, Spiele oder Filme aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Durch den Download wird das gewählte Objekt automatisch für andere Nutzer als Upload zur Verfügung gestellt - und schon liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor.
Unterlassungserklärung ist unabdingbar
„In solchen Fällen verlangt ein Abmahnanwalt vom Verbraucher eine Unterlassungserklärung. Der Lizenzinhaber möchte zudem einen Schadensersatz und die Anwaltskosten bezahlt bekommen“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Brinkmann die Ausgangslage für den Betroffenen. Eine Unterlassungserklärung solle in jedem Fall vom Verbraucher abgegeben werden - jedoch in abgeänderter Form. „Hat ein Verbraucher einen Titel heruntergeladen und tut dies nicht, ist der Abmahnanwalt im Recht und kann den Betroffenen verklagen“, betont Marcel Brinkmann. Diese modifizierte Erklärung beinhalte keine Verpflichtung zur Zahlung, sei aber dennoch verbindlich.
„Mit einer abgeänderten Unterlassungserklärung ist für den Verbraucher dann der Hauptteil erledigt, denn wir nehmen dem Abmahnanwalt dadurch das Interesse, da er nun kein Geld mehr am Fall verdienen kann“, so der Rechtsanwalt. Kosten würden bei der Nutzung von illegalen Tauschbörsen in jedem Fall für den Verbraucher entstehen, der im Übrigen auch haftet, wenn ein Dritter unberechtigter Weise seinen PC zum illegalen Download genutzt hat.
Beratung:
Bei Fragen zu Urheberrechtsverletzungen bietet die Verbraucherzentrale im Bottroper Rathaus eine individuelle Rechtsberatung für 80 Euro an.
Autor:Nina Heithausen aus Bottrop |
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