Andere nicht gefährden oder belästigen
Ungetrübte Grillfreude

Eine Zahl erlaubter Grillabende gibt es nicht. Um Streit zu vermeiden, sollten sich Nachbarn aber verständigen.
  • Eine Zahl erlaubter Grillabende gibt es nicht. Um Streit zu vermeiden, sollten sich Nachbarn aber verständigen.
  • hochgeladen von Bettina Meirose

Gutes Wetter und Coronaregeln verstärken den Grilltrend der letzten Jahre. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät der Verein Haus & Grund Bottrop. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.

Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Haus & Grund Bottrop rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht.

Auf Balkonen nur Elektrogrills

Der Geschäftsführer von Haus & Grund Bottrop Markus Kruse weist darauf hin, dass auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern schon aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills und keinesfalls Holkohlegrills verwendet werden sollten. Zudem kann dort das Grillen auch durch die Hausordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften oder den Mietvertrag verboten oder beschränkt sein.

Nicht einnebeln

Volljurist Kruse erläutert: „In der Rechtsprechung lässt sich eine klare Linie nur insoweit feststellen, als das für alle Seiten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt, ansonsten gibt es eine Fülle von Einzelfallrechtssprechung. Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen. 
Zusammengefasst gilt also, dass, wenn das Brutzeln nicht ausdrücklich untersagt ist, werden Nachbarn von Zeit zu Zeit und nach Vorankündigung mit dem Rauch leben müssen. Sie müssen aber nicht akzeptieren, dass sie eingenebelt werden. Hintergrund sind auch die Landes-Immissionsschutzgesetze. Wer trotz nachweislich starker, belästigender Rauchentwicklung nicht vom Grillen ablässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Autor:

Bettina Meirose aus Bottrop

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