Stadt Bottrop sucht Pflegefamilien
Gesucht werden Menschen unterschiedlichen Alters, die sich vorstellen können, einem Kind oder einem Jugendlichen zeitweise oder auf Dauer ein Zuhause zu schenken. „Das ist unsere favorisierte Form, wenn es um die Unterbringung von Kindern außerhalb der eigenen Familie geht“, sagt Karl Trimborn, Fachbereichsleiter Jugend und Schule. „Es ist die beste Alternative für die Kinder, denn Pflegeeltern entscheiden sich aus innerer Überzeugung dafür.“
Die Gründe für den Pflegebedarf können unterschiedlich sein. Die leiblichen Eltern fühlen sich nicht in der Lage, die Probleme des Alltags zu bewältigen, die Kinder sind durch Unglücksfälle Halb- oder Vollwaisen oder Opfer von Missbrauch und Gewalt. Sie bekommen dann ambulante Hilfen. „Reicht das nicht aus, schreitet das Jugendamt ein.“ Möglich sind dann die Unterbringung in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien. Derzeit leben 174 Bottroper Kinder in stationären Einrichtungen, also Wohngruppen oder Kinderheimen und rund 200 Kinder in Pflegefamilien.
„Wir versuchen schon im Vorhinein zu klären, ob es sich um eine Pflege auf Zeit oder auf Dauer handeln wird“, sagt Teamleiterin Kerstin Pohl. Das hänge einerseits von den leiblichen Eltern ab, andererseits spiele der Faktor Zeit eine große Rolle. Denn ein dreijähriges Kind, das drei Jahre bei den Pflegeeltern lebt, verbringt schon sein halbes Leben dort und baut möglichweise eine enge Beziehung zu seiner Pflegefamilie auf. „Wir schauen grundsätzlich immer vom Kinde aus.“
In Frage kommen Eltern mit Kindern, verheiratete oder nicht verheiratete Paare und Einzelpersonen, die ausreichend Zeit für eine angemessene Betreuung und Erziehung des Kindes haben und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Pflegefamilien müssen bereit sein, dem Kind ein Zuhause zu geben und sich gefühlsmäßig einem fremden Kind öffnen können. Sie sollten dem Kind ein eigenes Kinderzimmer bieten können. Zudem ist es wichtig, dass die Pflegeeltern mit dem Pflegekinderdienst, Fachkräften und der Herkunftsfamilie des Kindes zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, dem Kind den Kontakt zu den leiblichen Eltern zu ermöglichen.
Pflegeeltern stehen vor einer Aufgabe, die sicherlich sehr herausfordernd sein kann und sie vor neue Fragen stellt. In Vorbereitungskursen werden Pflegeeltern umfassend geschult. Dort können sie sich mit anderen Eltern austauschen. Außerdem haben Pflegefamilien einen festen Ansprechpartner vom Fachbereich Jugend und Schule, der sie in regelmäßigen Kontakten und über den gesamten Pflegezeitraum hinweg begleitet. „Pflegefamilien stehen zu keinem Zeitpunkt alleine da“, sagt Abteilungsleiterin Elisabeth Kößmeier.
Finanzielle Unterstützung erhalten Pflegeeltern, wenn es sich um notwendige Ausgaben, die mit der Betreuung des Kindes verbunden sind, handelt. Dazu zählt ein Pflegegeld, das sich an dem Alter des Kindes orientiert und zwischen 770 und 974 Euro beträgt. Einmalige Beihilfen, beispielsweise für die Ersteinrichtung eines Kinderzimmers, für die Kommunion bzw. Konfirmation und Klassenfahrten werden gewährt. Anteiliges Kindergeld kann dann bezogen werden, wenn das Pflegekind dauerhaft bei den Pflegeeltern lebt. Auch einen Zuschuss zur Unfallversicherung und zur Altersvorsorge kann es geben.
Die Alltagssorge liegt bei der Pflegefamilie, das heißt, sie haben das Recht, Zeugnisse zu unterschreiben und erzieherische Entscheidungen zu treffen. Je nachdem, wer die Vormundschaft hat, dass können die Stadt, die leiblichen Eltern aber auch die Pflegeeltern sein, werden wichtige, unwiderrufliche Entscheidungen mit dem Personensorgeberechtigten besprochen. Zum Beispiel vor Operationen oder auch bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags.
Autor:Bettina Meirose aus Bottrop |
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