Smartphones: Besser mit Flatrate
Bottrop. „Smartphones sind ein nettes Spielzeug, das aber auch ziemlich teuer werden kann“, sagt Anette Abraham, Beraterin der Verbraucherzentrale. Zahlreiche Bottroper suchen in der Beratungsstelle im Rathaus Hilfe.
„Ein Bottroper hatte sich entschlossen, aus Kostengründen auf seine Handy-Flatrate fürs Internet zu verzichten“, sagt Beraterin Ursula Bömelburg und führt aus: „Dann wollte er testen, ob er denn weiterhin ins Internet kommt und hat sein Handy als Navigationsgerät genutzt. Mehr als 200 Euro sollte er zahlen.“
Rechtliche Schritte kann man dagegen nicht unternehmen, nur auf die Kulanz des Anbieters hoffen: „Einige kürzen oder erlassen die Rechnung, wenn man die 24-Monats-Flat wieder bucht. Aber das ist sehr schwierig durchzusetzen“, sagen die Beraterinnen. Ihr Tipp: Am besten immer eine Internet-Flatrate abschließen, auch, wenn man das Smartphone nicht als Navigation benutzt. „Verschiedene Apps wählen sich automatisch ins Internet ein. Ohne Flat wird das teuer.“
Auch, wer im Ausland mit seinem Smartphone unterwegs ist, kann hohe Rechnungen bekommen: „Eine Verbraucherin war in der Schweiz, die ja nicht in der EU ist. Von hieraus hat sie pro Tag zwei, drei Mails verschickt und ihre Flugbuchung vorgenommen. Zuhause erwartete sie eine Rechnung von 258 Euro. Dagegen kann man nichts machen“, weiß Abraham. Vor Auslandsfahrten sollte man deshalb immer mit seinem Anbieter sprechen.
„Die wenigsten Verbraucher lesen die Gebrauchsanweisung für ihr Smartphone durch“, so Abraham. „Die Internet-Verbindung wird automatisch aktiv, wenn man sie nicht deaktiviert. Filme sollte man sich, wenn man seinem Geld nicht böse ist, auf keinen Fall übers Smartphone anschauen: „Eine Verbraucherin, die das gemacht hatte, musste 167 Euro zahlen. Dafür hätte sie sich zahlreiche DVDs kaufen können“, so Abraham.
Kostenfreie Apps finanzieren sich über Werbebanner: „Da kann es einem passieren, dass man nur irgendwo draufklickt und schon ein Abo hat“, erzählt Abraham. „Wem das passiert, muss innerhalb von acht Wochen dem Rechnungssteller schreiben und den Rechnungsbeitrag bestreiten und den Betrag zurückfordern, nur das unstrittige Geld darf überwiesen werden. Auch dem Fremdanbieter, also dem, der über den Anbieter die Rechnung gestellt hat, muss ein solches Einschreiben mit Rückschein gesendet werden.“
Einige Anbieter haben für solche Abzocker eine Sperre, die ähnlich funktioniert wie die 0190-Sperre beim Telefon. „Bei allen Apps sollte man sich fragen, ob man sie wirklich braucht und sich versichern, ob sie auch wirklich kostenfrei sind“, rät Abraham.
Autor:Bettina Meirose aus Bottrop |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.