SEPA, Teil 2: Was Geschäftsleute und Vereine wissen müssen

Die IBAN ersetzt in Zukunft die Kontonummer und die Bankleitzahl. In Deutschland umfasst sie 22 Stellen, enthalten sind ein Länderkennzeichen und eine Prüfziffer. | Foto: Michael Kaprol
  • Die IBAN ersetzt in Zukunft die Kontonummer und die Bankleitzahl. In Deutschland umfasst sie 22 Stellen, enthalten sind ein Länderkennzeichen und eine Prüfziffer.
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Mit dem 1. Februar endet das Zeitalter nationaler Überweisungen und Lastschriften. Dann ist SEPA Trumpf. „Vor allem Geschäftsleute und Vereine müssen jetzt schnellstens alles auf links drehen und gucken, wo sie davon betroffen sind“, sagen Corinna Prange von der Sparkasse Bottrop und Tobias Janert von der Volksbank Kirchhellen.

Denn gerade für sie drängt - anders als bei Privatleuten - die Zeit. So muss zum Beispiel geklärt sein, ob die Lohnbuchhaltung für die mit SEPA verbundenen Änderungen richtig aufgestellt ist, die Computersoftware muss für die erforderlichen Angaben ausgelegt sein, Briefbögen müssen IBAN und BIC enthalten, sogenannte Gläubiger IDs müssen beantragt werden und eine Inkassovereinbarung ist mit dem Kreditinstitut zu schließen, für die die ID benötigt wird. „Das ist der erste Schritt“, erläutert Corinna Prange. „Sonst können Geschäftsleute und Vereine ab dem 1. Februar keine Lastschriften mehr einziehen.“ Ihr Kollege Tobias Janert macht deutlich, was das bedeutet: „Die Kosten laufen immer weiter, aber es kommt kein Geld mehr in die Kasse.“

Kein Geld mehr in der Kasse

Mit SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird zukünftig der Euro-Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. In der „Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro“(SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt.

Unternehmen müssen bei der Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen einhalten: Sie müssen bis zum 1. Februar die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen. Sie müssen bei neuen Vertragsabschlüssen nach dem 1. Februar 2014 SEPA-Mandate verwenden. Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden - somit ist kein neues SEPA-Mandat für bestehende Lastschriften erforderlich.

Eine SEPA-Basislastschrift kann - wie die Einzugsermächtigungslastschrift - innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden.
Um als Zahlungsempfänger (zum Beispiel) Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

„Der Dornröschenschlaf endet am 31. Januar“, betont Corinna Prange, und Tobias Janert empfiehlt: „Sofort drum kümmern!“

Termine:

Sparkasse und Volksbank bieten für ihre Kunden SEPA-Informationsveranstaltungen an.

Bei der Sparkasse findet der Termin am 19. November, 19 Uhr, statt. Anmeldung unter sepa@sparkasse-bottrop.de

Die Volksbank nimmt Anfragen aller, die an einer Infoveranstaltung teilnehmen möchten, unter der Telefonnummer102226 entgegen.

Autor:

Judith Schmitz aus Bottrop

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